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Experten-Antwort

Versorgungsausgleich und Erwerbsminderungsrente

von Suse15.03.2013 | 13:53
2525 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, die Scheidung ist eingereicht und nun steht der Versorgungsausgleich bevor. Mein Ex erhält seit ca. 6 Jahren eine Erwerbsminderungsrente, vorher war er fast immer erwerbstätig und ich bin auch voll berufstätig. Wird nun die Zeit, da er erwerbsgemindert war vom Ausgleich abgezogen und ich erhalte dann weniger? Oder bekomme ich aus seinen Punkten gar nichts, da er schon Rentner ist? Müsste dann nur ich teilen? Für eine Antwort bedanke ich mich schon jetzt.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Suse,

Jonny hat Ihre Frage bereits zutreffend beantwortet.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Jonnyam 15.03.2013 | 18:09
Die Zeit der Erwerbsminderungsrente wird einbezogen. Und wahrscheinlich ist ihm dafür eine Zurechnungszeit angerechnet worden. Diese wird dann als Anrechnungszeit wegen Rentenbezug auch auf seiner Seite als Rentenerwerb berücksichtigt und mit aufgeteilt.
Suseam 16.03.2013 | 16:28
Hallo Jonny, heißt das, er hat während der EMR Renten-Punkte erworben? Das wäre ja doppelt-gemoppelt????
Jonnyam 16.03.2013 | 18:38
Ja, aber die sind schon in seiner Rente drin. Und mit der Scheidung werden die dann geteilt. Ohne die Punkte hätte ja eine zu niedrige Rente. Denk mal an einen Lehrling, der erwerbsgemindert würde und dann nur eine Rente aus den paar Jahren bekommen würde! Deshalb gibt es eine Zurechnungszeit, damit man so gestellt wird wie bei Arbeit bis zum 60.
Suseam 19.03.2013 | 14:22
Dann bedanke ich mich herzlich für die Antworten.
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