Nein, Ihre Witwerrente wird unter Berücksichtigung des Zuschlags aus dem Versorgungsausgleich gezahlt.
Gleichwohl kann der frühere Ehegatte die ungekürzte Zahlung SEINER Rente beanspruchen, wenn Ihre Frau die Rente aus dem Versorgungsausgleich nicht für mind. 36 Monate erhalten hat.