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Experten-Antwort

Versorgungsausgleich zurück nach Tod u neuer Ehe

von Harald M28.09.2021 | 21:58
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ab 1.10.2021 soll ich Altersrente erhalten. Antrag wurde gestellt. Von 1977 bis 1987 war ich verheirat und bei der Scheidung wurde für diese Jahre meiner Exfrau erhebliche Anteile als Versorgungsausgleich übertragen. Diese verstarb etwa im jahre 2002 ohne je einen Rentenbezug erhalten zu haben. Bei meinen jetzigen Rentenantrag bat ich um die Rückübertragung des Versorgungsausgleiches. Bei einem heutigen Telefonat mit der Rentenversicherung wurde auch bestätigt das sie nie Rente erhalten hätte aber eine Rückübertragung nur Möglich wäre wenn sie NICHT innerhalb von Drei Jahren nach der Scheidung neu geheiratet hätte. Dies könne zum Zeitpunkt aber noch nicht geklärt werden. In den aktuellen Bestimmungen konnte ich darüber nichts finden, kann es sein das diese Regelung noch vor der Reform 2009 enthalten ist und auch angewandt werden kann? MFG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Harald M.,

laut Ihren Angaben haben Sie mit Ihrem Rentenantrag die Nichtberücksichtigung des durchgeführten Versorgungsausgleichs beantragt.

Ihr Rentenversicherungsträger wird daher vollumfänglich prüfen, ob die Voraussetzungen für die Nichtberücksichtigung vorliegen und Ihnen dies nach Überprüfung mitteilen.

Seit dem seit 01.09.2009 geltenden Recht findet eine Anpassung wegen Todes unter anderem nicht statt, wenn die ausgleichsberechtigte Person mehr als 36 Monate eine Versichertenrente aus dem im Versorgungsausgleich erworbenen Anrecht bezogen hat.

Der Bezug einer Hinterbliebenenrente aus der Versicherung der ausgleichsberechtigten Person zählt nicht mit.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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3 Antworten

Siehe hieram 28.09.2021 | 22:54
Hallo Harald M. da ich Ihre Frage nicht konkret/korrekt beantworten kann, hier dennoch etwas 'Nachtlektüre'(da wird auch vor der Reform mit berücksichtigt) bis dann der @Experte morgen kurz und knapp (oder auch etwas länger...) antwortet: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Vielleicht hilft Ihnen das ja schon mal etwas weiter. Einen schönen Abend!
W°lfgangam 29.09.2021 | 20:16
Hallo Harald M. "Bei einem heutigen Telefonat mit der Rentenversicherung *) wurde auch bestätigt das sie nie Rente erhalten hätte aber eine Rückübertragung nur Möglich wäre wenn sie NICHT innerhalb von Drei Jahren nach der Scheidung neu geheiratet hätte. Dies könne zum Zeitpunkt aber noch nicht geklärt werden. In den aktuellen Bestimmungen konnte ich darüber nichts finden, kann es sein das diese Regelung noch vor der Reform 2009 enthalten ist und auch angewandt werden kann?" *) mit welcher DRV-Hotline in Bangkok haben Sie da telefoniert? *g Das mit der Wiederheirat ist mit dem neuen Versorgungsausgleichsgesetz (2009) und jetziger Anpassung wg. Tod ('Rückübertragung der verloren EP') Quatsch. Es geht schlicht nur um einen max. eigenen Rentenbezug der EX von jetzt 3 Jahren. Das alte Versorgungsausgleichsgesetz sah nur ein max. Rentenlaufzeit der EX von 2 Jahren vor UND auch etwaige abgeleitete Renten = Witwerrente nach Wiederheirat. Alt ist alt und zählt heute nicht mehr. Gruß w.
Janaam 29.09.2021 | 21:43
Heißt das dann, wenn der neue Mann jetzt Witwenrente bezieht, verliert einen Teil davon?
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