Hallo Geschiedener,
erfährt der für Sie zuständige Rentenversicherungsträger vom Tod Ihrer Geschiedenen, so muss er Sie hierüber und über die Möglichkeit einer Antragstellung auf Anpassung informieren.
Die Meldung erhält Ihr Rentenversicherungsträger in der Regel über den Rentenversicherungsträger der verstorbenen Person, sobald diese Kenntnis über den Tod erhalten.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung