Aus meiner Sicht wurde Ihre Frage von "KSC" bereits soweit wie derzeit möglich beantwortet.
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Aus meiner Sicht wurde Ihre Frage von "KSC" bereits soweit wie derzeit möglich beantwortet.
die Frau hat zwar durch die Kinder 2 Punkte mehr, dafür fällt aber der Ausgleich für Sie um einen Punkt günstiger aus...[...] Ob Kosten (Gericht/Anwalt) [...]'nabend KSC, son büschen haben Sie mich ja enttäuscht - 1 EP für Kinder bei Feststellung/VA in 1987 ...tztztz, oder konnten es sogar 0 EP sein?! ;-) Und, auch bei Abänderung des VA fallen keine Kosten für einen Anwalt an, der ist nicht erforderlich (vielleicht hilfreich - wenn's das örtliche Versicherungsamt/die DRV-Beratungsstelle nicht in Gänze einschätzen kann ;-), bleiben nur mind. die Gerichtskosten. Aber aus meinen Beitrag drüber ist erkennbar, VORHER informieren, bevor es zum eigenen Schaden ist ...insbesondere für geschiedene Väter, die nun meinen von der (erwarteten) "Mütterrente" profitieren zu können - kann, kann aber auch ... Gruß w. PS: die Expertenantwort geht noch mal in sich/hinterfragt, warum nach derzeitiger Rechtslage die Antwort ...sagen wir mal: 'unzureichend' war (an solchen Aussagen knappst man/frau vor Ort: "ich habe da was gelesen' ...und man/frau ergötzt sich hier in Erklärungen, die Bild-Niveau-Statements aufhellen sollen ;-)
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