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Versorgungsausgleich/Rentenbeginn

von Luther22.04.2009 | 13:12
1385 Ansichten
3 Antworten

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Rentenantrag wird im Mai2009 gestellt.Rentenbeginn soll der 1.8.09 sein.Scheidungsantrag mit Antrag auf Versorgungsausgleich gestern per Post erhalten.Bekomme ich die Rente ohne "Abzug" bis Ehefrau in einigen Jahren "in Rente geht"? Danke im Voraus für Antworten.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ich gehe davon aus, dass bei Ihnen der Versorgungsausgleich vermutlich erst nach dem Rentenbeginn durchgeführt wird. Sollte dies der Fall sein, dann erhalten Sie zunächst die ungekürzte Rente. Eine Kürzung um den Abschlag aus dem Versorgungsausgleich erfolgt erst, wenn Ihre bisherige Ehefrau selbst eine Rente bezieht, d. h. wenn sie Leistungen aus dem Versorgungsausgleich bekommt.

Sollte jedoch der Versorgungsausgleich noch vor dem Rentenbeginn durchgeführt werden, würde Ihre Rente ab dem Rentenbeginn gekürzt.

Maßgebender Zeitpunkt für die Durchführung des Versorgungsausgleichs ist die Rechtskraft des Urteils.

2 Antworten

Knut Rassmussenam 22.04.2009 | 13:29
Das hängt vom Zeitpunkt der Rechtskraft des Versorgungsausgleichs ab.
Schwarzwälderam 22.04.2009 | 13:38
Sofern dann aber an die Frau Unterhalt gezahlt wird kann die Kürzung der Rente ausgesetzt werden bis die Frau tatsächlich in Rente geht.
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