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Versorgungsausgleich/Rentnerprivileg

von Invalide10.03.2008 | 14:54
1480 Ansichten
3 Antworten

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Guten Tag, ich beziehe eine Erwerbsminderungsrente aus einer privaten Versicherung. Nun muss ich mich scheiden lassen. Im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs soll ich eine horente Summe an meine junge Frau zahlen. Gilt hier nicht das Rentnerpriveleg und müßte ich nicht erst zahlen, wenn meine Frau auch Rentnerin wird?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Da Sie bereits eine Rente beziehen, ist es denkbar, dass das Familiengericht die Zahlung einer sog. Ausgleichsrente aus Ihrer Rente der privaten Versicherung anordnet. Dies würde dort Ihre eigenen Rentenansprüche mindern. Die Durchsetzung hängt allerdings entscheidend von den jeweiligen Vermögensverhältnissen ab. Da Ihnen im Scheidungsverfahren ein Rechtsanwalt zur Seite steht, ist es am besten, wenn Sie ihn in diese Frage kontaktieren.

2 Antworten

Rosannaam 10.03.2008 | 15:10
Das Rentnerprivileg gilt für Rentenbezieher der GESETZLICHEN RENTENVERSICHERUNG. Ob dies auch für eine PRIVATE EM-Rente gilt, ist mir nicht bekannt. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bitte bei der die Rente zahlenden Versicherung. Ihr Rechtsbeistand im Scheidungsverfahren müßte es eigentlich auch wissen.
Happyam 10.03.2008 | 15:20
Lieber Invalide, wie Rosanna schon richtig schreibt, geht's hier im Forum um die gesetzliche RV. Fragen Sie Ihren Anwalt, der muss das doch wissen! Außerdem, was hat denn die Deutsche RV von Ihrem Rentnerprivileg? Und warum sollte das erst greifen, wenn Ihre (junge) Frau die Rente erhält? Sie wird ja sicherlich keinen Anspruch auf Ihre private EM-Rente haben. Auch können aus dieser Versicherung keine Entgeltpunkte an die gesetzliche RV Ihrer Frau "übertragen" werden. Daher ja der Begriff "Schuldrechtlich"! Gruß Happy
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