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Experten-Antwort

Versorgungsausgleichsanteil aus Betriebsrente, die wundersame Vermehrung

von Erwin5108.08.2015 | 12:55
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6 Antworten

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Seit 1. Juli bekomme ich auch Betriebsrente, nicht schlecht gestaunt habe ich über den Abzug aus dem Ehe-Versorgungsausgleich. Fakten: Im Jahr 1999 wurde ich geschieden, das Gericht legte aus meiner Betriebsrente (nicht gesetzliche Rente!) den monatlichen Betrag über 16,37 DM (umgerechnet also 8,41 €). als Versorgungsausgleich fest. Jetzt kam die große Überraschung, von meiner Betriebsrente wurden nicht etwa die 8,41 € abgezogen, sondern 48,88 €. Das ist eine wundersame Vermehrung von ca. 581%, während meine Betriebsrente im Vergleich von 1999 nur ca. um 80% stieg, es wurde ja auch fortlaufend eingezahlt. Auf Nachfrage bei der Betriebskasse wurde mir eine für mich nicht durchschaubare Berechnung unter Hinweis zwischen einer "Dynamisierung des statischen Anrechts" präsentiert. Die Formel lautet: 16,37 DM : 12 : 3 : 0,0047560650 = 95,09 DM, dies entspricht 48,88 €. Was mich aber Besonders ärgert, die Betriebsrentenkasse hatte mich mit den jährlichen Mitteilungen immer in dem Glauben gelassen, dass die "unten rechts" stehende Summe der zu erwartenden Betriebsrente tatsächlich gezahlt wird. Es gab nie einen Hinweis, dass davon noch Versorgungsausgleich mit seiner "Dynamisierung" abgezogen werden wird. Es müsste doch EDV-technisch kein Problem sein, die abzuziehende Summe immer mit darzustellen. So hat man mir die Möglichkeit genommen, ggf. die 48,88 € noch durch einen privaten Vorsorgevertrag während der Berufstätigkeit zu kompensieren. Warum können sich Betriebsrentenkassen nicht an die Form der BfA halten, die mit ihren jährlichen Mitteilungen bereits die Rentenanwartschaften aus Scheidungsurteilen berücksichtigen. Da stimmte der mitgeteilte Rentenbetrag exakt mit dem jetzt gezahlten überein. Falls jemand einen Anwalt für Familienrecht kennt, der fit ist in dieser Problematik, wäre ich sehr dankbar für die Info. Wer hat noch ähnliche Erfahrung gemacht?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Erwin51,

ob die Berechnung der Betriebsrentenkasse richtig ist, kann ich nicht beurteilen. Sie sollten ggf. die Berechnung durch einen Experten für Betriebsrenten überprüfen lassen.

Es ist zwar ärgerlich, wenn bei den jährlichen Mitteilungen der Versorgungsausgleich nicht entsprechend berücksichtigt wurde. Wenn man aber beim Beschluss über den Versorgungsausgleich Anrechte abgeben muss, dann muss man schon damit rechnen, dass die spätere Versorgung um diesen Abschlag gekürzt gezahlt wird.

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5 Antworten

zoranam 08.08.2015 | 12:59
Das nennt man. In die Sch..... gefaßt
O.am 08.08.2015 | 15:23
Versteh den Ärger nicht. Ihnen ist in der Vergangenheit aufgefallen, dass - die Deutsche Rentenversicherung bei der Berechnung der zu erwartenden Höhe der den Versorgungsaugleich bereits berücksichtigt (und hierbei gibt es bei den Rentenauskünften und Renteninformationen auch entsprechende Absätze, die dies betonen zzgl. einer eigenen Anlage) - und die Betriebsrente den Versorgungsaugleich an keine Stelle erwähnt. Spätestens dann muss man sich doch mal informieren und nachhaken. Und des Weiteren: Was soll ein Anwalt für Familienrecht da ausrichten?
Erwin51am 08.08.2015 | 16:48
@ O. Ich habe doch meinen Ärger formuliert, die jährlichen Mitteilungen der Betriebsrentenkasse waren über die Jahre falsch. Als Kunde muß man sich darauf verlassen können, was man schriftlich bekommt.
Hudiniam 08.08.2015 | 19:00
Kennt die BRK ihr Scheidungsurteil ? Und wieso kamen Sie nie auf die Idee,dass die Betrebsrente nach dem Versorgungsausgleich nicht betroffen wäre ?
W*lfgangam 08.08.2015 | 21:13
Hallo Erwin51, Ihren Ärger kann ich schon verstehen. Aber, eine einfache eigene Nachfrage zu den jährlichen Abrechnungen der BRK hätte zum Ergebnis geführt - wo stehe ich jetzt tatsächlich. Z. B. werden im ÖD/VBL Auswirkungen eines Versorgungsausgleichs auch nicht in den jährliche Mitteilungen aufgeführt, erst im Endbescheid – DAS WEIß MAN ABER ...wenn man sich vorher mal dazu erkundigt! So allerspätestens 1 Jahr vor dem vermeintlichen Rentenbeginn klappert Normalo doch mal all seine Altersversorgungsträger ab 'was kann ich erwarten', auch mit den Nebenbedingungen (Scheidung, vorgezogener Rentenbeginn) - da kann ich doch nicht auf Jahrzehnte alle Regelungen bauen ...oder?! Würde Ihnen jede Beratungsstelle sagen, da _vorher_ mal einen Rundumabfrage zu machen. Gruß w.
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