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Experten-Antwort

Versorgungsausgleichsverzicht ohne Kindererziehungszeit

von malenia16.10.2014 | 09:01
1016 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wenn man Lücken in der Versicherungszeit hat, wegen Zeiten der "nur Hausfrau" und dann auch noch auf den Versorgungsausgleich bei einer Scheidung - aus welchen Gründen auch immer verzichtet - kann man dann später im Leben keine freiwilligen Mindestbeiträge nachzahlen und zwar, weil man nun finanziell besser gestellt ist - rein zum Zweck der Wartezeiterfüllung. ich meine keine Doppelbelegung während man arbeitet und einzahlt, sonder eine Nachzahlung für die Fehlzeit in jungen "unerfahrenen" Jahren.

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Für den Ehegatten, der im Rahmen eines Versorgungsausgleichs Rentenanwartschaften erhalten hat, werden pauschal Wartezeitmonate angerechnet.

Dabei ergeben sich die anzurechnenden Monate, in dem der Betrag der erworbenen Entgeltpunkte durch 0,0313 geteilt wird. Das Ergebnis wird auf volle Monate gerundet.

Allerdings ist die Anrechnung auf die max. Summe der Ehemonate begrenzt. Ferner werden bereits vorhandene eigene Wartezeitmonate von den anzurechnenden Monaten abgezogen.

Für jeweils 0,3750 übertragene/begründete Entgeltpunkte wird dem Berechtigten somit maximal (ohne Begrenzung) ein Jahr Wartezeit gutgeschrieben.

Eine weitere Beitragsbelegung der dann noch verbleibenden, unbelegten Ehemonate ist aus Anlass der Ehescheidung nicht möglich.

Allerdings haben die angerechneten Monate für den Versicherungsschutz auf eine Rente wegen Erwerbsminderung ("3/5-Deckung")nicht die Wirkung von Pflichtbeiträgen.

Die vorhandene Wartezeit nach durchgeführten Versorgungsausgleich teilt der Rentenversicherer nach Speicherung des Beschlusses des Famileingerichts mit, kann aber natürlich auch dort erfragt werden.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Meine ich nicht.

Wenn die Hausfrau in bspw. 15 Jahren Ehe für 10 Jahre rentenrechtliche Zeiten (z. B. für Kindererziehung) erworben hat und für fünf Jahre nicht, werden ihr 5 Jahre Wartezeit angerechnet, wenn die Summe der übertragenen Entgeltpunkte mindestens (5 x 0,3750) = 1,875 beträgt. Die Entgeltpunkte entsprechen zzt. einem Rentenbetrag von 53,64 Euro.

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2 Antworten

Schadeam 16.10.2014 | 09:30
Eine Beitragsnachzahlung für Zeiten, in denen man "nur Hausfrau" war, gibt es nicht.
ATeZetam 17.10.2014 | 07:14
Tut mir Leid, aber dieser Beitrag ist für Laien so gut wie nicht zu verstehen - meinen Sie, dass wenn eine Frau sagen wir mal 5 Jahre "nur Hausfrau" war, dann maximal als Wartezei ein Jahr angerechnet wird?
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