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Versorgungsfreibetrag bei Arbeitslosigkeit

von Lotta09.09.2008 | 14:08
1042 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Rente bzw. Betriebsrente werden wegen Arbeitslosigkeit bereits seit dem 60. Lebensjahr bezogen. Gibt es dann auch schon den Versorgungsfreibetrag oder diesen ausnahmslos erst ab dem 63.Lj.?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wir gehen davon aus, dass sich Ihre Frage auf eine Direktzusage des Arbeitgebers oder eine Betriebsrente einer Unterstützungskasse handelt.

Für die Ermittlung des Versorgungsfreibetrags ist nicht das Lebensalter, sondern das Kalenderjahr des Rentenbeginns maßgebend.

Zum Beispiel beträgt der Versorgungsfreibetrag bei einem Rentenbeginn im Jahr 2008 35,2%, max. 2640 Euro.

Weitere Auskünfte hierzu erhalten Sie von Ihrem zuständigen Finanzamt oder Steuerberater.

1 Antworten

Schiko.am 09.09.2008 | 17:42
Im unterschied zur pension wird der versorgungsfreibetrag für eine betriebsrente erst ab dem monat, in dem sie 6 jahre alt werden steuerlich berücksichtigt. Ist dies in 2008 sind es 2640 und 792 Zuschlag = 3432 und noch zusätzlich wie bei der ges. rente 102 werbungskosten pauschbetrag. Erstmals, wenn im Juni das 63. vollendet, ab juli, natürlich anteilig für 6 monate. Mit freundlichen Grüßen.
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