Ein Mitarbeiter unserer Fa. und ehemaliger Rehtsanwalt, zahlt in die Rechtsanwatsversorgungskasse freiwillig Beiträge. Bei uns ist er hauptberuflich und damit sozialversicherungpflichtig als Taxifahrer beschäftigt. 1. Besteht für ihn die Möglichkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherng auszutreten und nur seine Versorgungskasse zu bedienen? 2. Können wir ihm einen Zuschuss zu seinen Beiträgen bezahlen (ähnlich dem privat Krankenversicherter)?
Gruß aus München
Eppinger
11.07.2007, 14:50
von
Knut Rassmussen
1. Nein! 2. Erledigt durch 1.!
12.07.2007, 10:46
Experten-Antwort
Hallo, Epinger,
eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgt vom 01.01.1996 an nur noch für Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke, die zugleich kraft Gesetzes Pflichtmitglieder in der jeweiligen Berufskammer sind. Eine freiwillige Zugehörigkeit zur Berufskammer reicht für die Befreiung nicht mehr aus.
13.07.2007, 07:46
Experten-Antwort
Für die hauptberufliche und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung als Taxifahrer gilt die normale gesetzliche Versicherungspflicht als Beschäftigter u.a. zur gesetzlichen Rentenversicherung und es besteht keine Befreiungsmöglichkeit.
Die freiwilligen Beiträge zum berufsständischen Versorgungswerk der Rechtsanwälte sind von den obigen Ausführungen seperat zu betrachten und beziehen sich nur auf die damalige Beschäftigung Ihres Mitarbeiters.