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Experten-Antwort

Versorgungslücke

von Peter19.08.2019 | 11:37
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11 Antworten

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Hallo! Mir wurde jetzt mit Bescheid eine volle EM-Rente ab dem 01.11.2019 zugestanden. Die AfA stellt aber aufgrund der Feststellung, dass ich nur noch unter 15 Stunden wöchentlich arbeiten kann, ab Ende August 2019 die Zahlung des Arbeitslosengeldes ein. Ist das rechtmäßig, bzw. wer zahlt denn dann in der Zeit von September bis Oktober 2019 Leistungen?

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Eine befristete Rente beginnt im Regelfall frühestens mit dem siebten Kalendermonat nach Eintritt Ihrer Erwerbsminderung. Damit sie rechtzeitig gezahlt werden kann, reicht es aus, wenn Sie die Rente bis zum Ablauf dieses siebten Kalendermonats beantragen. Stellen Sie Ihren Antrag später, beginnt die Rente "auf Zeit" erst mit dem Antragsmonat.

Eine Ausnahme gilt für befristete Renten wegen voller Erwerbsminderung, bei denen der Anspruch unabhängig von der Arbeitsmarktlage besteht: Wenn die Feststellung der vollen Erwerbsminderung dazu führt, dass Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Krankentagegeld endet, kann Ihre Rente wegen voller Erwerbsminderung bei rechtzeitiger Antragstellung bereits vor dem siebten Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung beginnen. Dadurch sollen Versorgungslücken vermieden werden.

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10 Antworten

k-o-ram 19.08.2019 | 13:45
Ist der 01.11.2019 ein Tippfehler? Oder der Termin wann erstmalig die EM-Rente gezahlt wird? Oder ist das der tatsächliche "Beginn" der Rente laut Bescheid? Gruß H.
Peteram 19.08.2019 | 14:16
Hallo! Mir wurde jetzt mit Bescheid eine volle EM-Rente ab dem 01.11.2019 zugestanden. Die AfA stellt aber aufgrund der Feststellung, dass ich nur noch unter 15 Stunden wöchentlich arbeiten kann, ab Ende August 2019 die Zahlung des Arbeitslosengeldes ein. Ist das rechtmäßig, bzw. wer zahlt denn dann in der Zeit von September bis Oktober 2019 Leistungen?
Ist der 01.11.2019 ein Tippfehler? Oder der Termin wann erstmalig die EM-Rente gezahlt wird? Oder ist das der tatsächliche "Beginn" der Rente laut Bescheid? Gruß H.
Es ist der tatsächliche Rentenbeginn laut Bescheid!
Cassandraam 19.08.2019 | 14:22
Leider bleibt Ihnen dann nur die Möglichkeit von erspartem Geld zu leben oder sich an das Sozialamt zu wenden.
Cassandraam 19.08.2019 | 14:22
Leider bleibt Ihnen dann nur die Möglichkeit von erspartem Geld zu leben oder sich an das Sozialamt zu wenden.
Peteram 19.08.2019 | 14:30
Es ist also korrekt, dass die AfA die Leistungen Ende August einstellt, obwohl die RV erst Ende November zahlt? Es gibt keine Nachzahlung, da die EM-Rente erst im November beginnt.
Cassandraam 19.08.2019 | 14:41
Ja, das ist korrekt. Sie stehen dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung, also besteht für das AA keine Notwendigkeit mehr zu zahlen.
XYZam 19.08.2019 | 14:45
Der Fragesteller sollte sich hier auf § 101 Abs. 1 SGB VI berufen, denn ggf. kann die Rente wg. voller EM schon früher gezahlt werden -> https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__101.html Siehe hier Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a.
Peteram 19.08.2019 | 16:41
Und wie läuft das in der Praxis? Wird der Rententräger automatisch über die Einstellung des Arbeitslosengeldes informiert oder muss ich mit dem Schreiben der AfA einen Antrag auf vorzeitige Rentenzahlung stellen? Zur Antwort von Cassandra frage ich mich, warum antworten Sie hier, wenn Sie selbst keine Ahnung haben?
XYZam 20.08.2019 | 10:07
Zitat von Peter anzeigenausblenden
Eine befristete Rente beginnt im Regelfall frühestens mit dem siebten Kalendermonat nach Eintritt Ihrer Erwerbsminderung. Damit sie rechtzeitig gezahlt werden kann, reicht es aus, wenn Sie die Rente bis zum Ablauf dieses siebten Kalendermonats beantragen. Stellen Sie Ihren Antrag später, beginnt die Rente "auf Zeit" erst mit dem Antragsmonat. Eine Ausnahme gilt für befristete Renten wegen voller Erwerbsminderung, bei denen der Anspruch unabhängig von der Arbeitsmarktlage besteht: Wenn die Feststellung der vollen Erwerbsminderung dazu führt, dass Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Krankentagegeld endet, kann Ihre Rente wegen voller Erwerbsminderung bei rechtzeitiger Antragstellung bereits vor dem siebten Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung beginnen. Dadurch sollen Versorgungslücken vermieden werden.
Und wie läuft das in der Praxis? Wird der Rententräger automatisch über die Einstellung des Arbeitslosengeldes informiert oder muss ich mit dem Schreiben der AfA einen Antrag auf vorzeitige Rentenzahlung stellen? Zur Antwort von Cassandra frage ich mich, warum antworten Sie hier, wenn Sie selbst keine Ahnung haben?
Sie müssen selbst aktiv werden und mit dem Bescheid vom Arbeitsamt den § 101 SGB VI geltend machen.
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