Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Versorgungswerk Architekten

von Daniel15.06.2008 | 20:13
2420 Ansichten
1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, bis zum 31. März 2008 war ich Mitgleid des Verorgungswerks der Architekten NRW. Gleichzeitig war ich als Absolvent in Baden-Württemberg als Architekt im Praktikum tätig, und in der Architekten-Kammer Baden-Württemberg Mitglied. Seit dem 1. April bin ich in Niedersachsen als angestellter Absolvent tätig. Daraufhin habe ich meine Mitgliedschaft in der Architektenlkammer BaWü zu Ende März beendet. Im Mai habe ich die Mitgliedschaft im Versorgungswerk Bayern beantragt. Hier bin ich seit dem 23. Mai Mitglied. (Das Versorgungswerk Bayern ist für Architekten und Absolventen u.a. auch in Niedersachsen zuständig.) Für den Zeitraum April und die ersten Maiwochen hat mein Arbeitgeber Beiträge an díe gesetzliche Rentenversicherung gezahlt. In diesen Tagen habe ich eine Zahlungserinnerung des Versorgungswerks NRW erhalten. Hier fordert man mich auf Beiträge für den Monat April zu zahlen. Ist das korrekt? Was passiert mit den bereits abgeführten Beiträgen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Daniel,

die Befreiung in der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 6 Abs. 1 SGB VI gilt nur, solange Mitgliedschaft in einer Versorgungseinrichtung besteht. Sie müssten also zuerst mit Ihrem Versorgungswerk klären, ab wann Sie dort Mitglied sind. Laut Eintrag erst seit 23.05.2008. Dann wäre es korrekt, dass der Arbeitgeber vom 01.04.2008 bis 22.05.2008 RV-Beiträge abgezogen hat. Sollte das Versorgungswerk die Mitgliedschaft rückwirkend ab 01.04.2008 anerkennen, müssten Sie sich an die DRV Bund als zuständigen Rentenversicherungsträger zwecks Korrektur der Befreiung wenden.

Hinweis: Die Antragsfrist für die Befreiung beträgt nur 3 Monate ab Vorliegen der Voraussetzungen, also ab 01.04.2008.

0 Antworten

Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026