Sehr geehrte Experten im Forum!
Ich habe die ersten Jahre in die DRV eingezahlt und bin dann in das Versorgungswerk der Architektenkammer eingetreten.Ich arbeite nun in der ATZ, bin aber schwerbehindert mit 80 %.
Meine Frage an das Forum:
Wann habe ich wegen der MdE 80 % vorzeitig Anspruch auf Rente ohne Abzüge aus der DRV ?
mfg
Detlev
Hallo Detlev,
haben Sie denn 35 Jahre rentenrechtliche Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung?
Sonst stellt sich diese Frage nicht und Sie haben erstmals Anspruch auf eine Regelaltersrent mit 65 Jahren oder je nach Jahrgang mit 65 + X.
Harald
Wie viele Versicherungsjahre haben Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung zurückgelegt??Wenn es weniger als 35 Jahre sind haben Sie keinen Rentenanspruch aufgrund der Schwerbehinderung. Wenn es mindestens 5 Jahre sind, erhalten Sie später die Regelaltersrente.
Zur Frage nach dem Rentenanspruch schliesse ich mich den Ausführungen von Harald und Brain an.
Sollte auch die Wartezeit von fünf Jahren nicht erfüllt sein, bestünde alternativ auch die Möglichkeit einer Beitragserstattung.
Ich empfehle Ihnen ein persönliches Beratungsgespräch mit einer Beratungsstelle in ihrer Nähe.
Wie bereits ausgeführt wurde, kann eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen nur gewährt werden, wenn die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 35 Jahren erfüllt ist. Beiträge zum Versorgungswerk der Architektenkammer zählen hierzu nicht mit.
Für eine Regelaltersrente nach Vollendung des 65. + X. Lebensjahres sind 5 Jahre ausreichend.