Wie bereits ausgeführt wurde, kann eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen nur gewährt werden, wenn die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 35 Jahren erfüllt ist. Beiträge zum Versorgungswerk der Architektenkammer zählen hierzu nicht mit.
Für eine Regelaltersrente nach Vollendung des 65. + X. Lebensjahres sind 5 Jahre ausreichend.