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Versorgungswerk Kinderzeit

von Paula02.01.2008 | 15:30
1228 Ansichten
2 Antworten

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Ich habe nach meinem Studium 2 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt und mich dann befreien lassen und bin in ein Versorgungswerk gewechselt. Ich habe nun in dieser Zeit im Versorgungswerk 2 Kinder in den Jahren 2004 und 2007 bekommen. Habe ich einen Rentenanspruch und wenn ja wie ist das mit der Kinderzeit?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Nach geltendem Recht sind von der Versicherungspflicht befreite berufsständisch Versorgte von der Anrechnung der Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten ausgeschlossen.

Allerdings hat das Bundessozialgericht (BSG) in seinem Urteil vom 18.10.2005 (Az.: B4 RA 6/05 R) entschieden, dass dieser Anrechnungsausschluss nur dann gerechtfertigt ist, wenn die Erziehungszeiten annähernd gleichwertig in der berufsständischen Versorgung berücksichtigt werden. Der anhängige Rechtsstreit wurde an das zuständige Landessozialgericht Hessen (LSG) zurückverwiesen, welches am 19.06.2007 geurteilt hat.

Seit Oktober 2006 ist zu diesem Sachverhalt ein weiteres Verfahren vor dem BSG anhängig (Az.: B13 R64/06 R).

Es kann also zur Zeit von keiner gesicherten Rechtsprechung ausgegangen werden.

Es bleibt also abzuwarten, wie künftig verfahren wird.

Ein gesetzlicher Rentenanspruch besteht wegen Alters nur bei Vorliegen von fünf Jahren an Beitragszeiten.

1 Antworten

Mam 03.01.2008 | 11:08
Da sie über das Versorgungswerk versichert sind, sind sie in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei. Aus diesem Grund können die Kindererziehungszeiten nicht anerkannt werden. Ein Rentenanspruch besteht ebenfalls nicht (Voraussetzung : mind. 5 Jahre mit Beiträgen)
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