Ich bin als angestellter Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung
pflichtversichert.
Habe ein abgeschlossenes Maschinenbau-Ingenieurs- und Wirtschaftsingenieursstudium.
Meine direkten Arbeitskollegen haben ein abgeschlossenes Jurastudium und befinden sich im gleichen Anstellungsverhältnis wie ich.
Ich muss in die gesetzl. Rentenversicherung zahlen, da pflichtversichert.
Meine "Jura-Kollegen" nicht, diese können sich in Ihrem Versorgungswerk versichern.
D.h. incl. dem AG-Anteil (bekommen diese auch), zahlen die Kollegen bei Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze ca. 1.000 EUR/Monat in ein kapitalgedecktes System, währenddessen ich in die GRV mit all Ihren Nachteilen einzahlen muss.
Bei normaler Kapitalentwicklung und 40-jähriger Beitragszahlung können meine Kollegen wahrscheinlich mit einer dreifachen Altersrente rechnen.
Wie kann dieses sein?
Ich meine dieses verstösst in grober Weise gegen das AGG (Gleichstellungs-Gesetz).
Kann ich auch freiwillig, wie meine Kollegen in ein kapitalgedecktes System wechseln?
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sagt (sinngemäss), dass diese hierfür nicht zuständig sind, sondern die Zuständigkeit bei den jeweiligen Ländern als Aufsicht der Versorgungswerke liegt.
Wäre dankbar für Info, wie das gerecht sein soll.
Habe natürlich ganz besonderes Interesse daran zu erfahren, wie auch ich in ein kaptalgedecktes System wechseln kann, wie meine direkten Kollegen.