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Versorungsausgleich nicht in Anspruch genommen

von Martina02.10.2009 | 16:15
961 Ansichten
6 Antworten

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Durch meine Scheidung habe ich 50% meiner Rentenanteile an meinen Ex-Mann verloren. Was geschieht mit diesem Geld, wenn er bei Erreichen des Rentenalters keinen Antrag auf Rentenzahlung stellt?

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 06.10.2009 | 10:27

Die Rückgängigmachung eines rechtskräftigen Versorgungsausgleiches ist unter bestimmten Voraussetzungen nur bei Tod eines Ausgleichsberechtigten möglich. Wenn er keinen Rentenantrag stellt, werden die Rentenansprüche eines Ausgleichsverpflichteten trotzdem gemindert. Die eigentlich dem Ausgleichsberechtigten zustehenden Gelder bleiben in diesem Fall bei der Deutschen Rentenversicherung.

Wir stellen Ihnen anheim, sich an das zuständige Familiengericht zu wenden, ob eine Abänderung der zum Versorgungsausgleich getroffenen Entscheidung möglich ist.

5 Antworten

Ahaam 02.10.2009 | 17:15
Gar nichts! Es ist seine Sache, ob und ggf. wann er seine Altersrente abruft! Von Interesse wäre jedoch, wenn der 'Begünstigte' vor dem Bezug 'angemessener Leistungen' stirbt - dann ggf. einen Härtefallantrag auf Rückübertragung der Werte stellen!
-_-am 03.10.2009 | 22:48
Solange der Ausgleichsberechtigte noch lebt, bleibt es bei der Regelung des Versorgungsausgleichs. Wenn "ER" stirbt, guckst du hier: http://bundesrecht.juris.de/versausglg/__37.html http://bundesrecht.juris.de/versausglg/__38.html
Schadeam 04.10.2009 | 12:32
Wie kommen Sie eigentlich zur Annahme, dass Ihr EXPartner auf seinen Rentenanspruch "verzichten" könnte? Halten Sie den wirklich für so bescheuert?
Schadeam 05.10.2009 | 11:05
....dann sollten Sie hoffen, dass er tatsächlich so dämlich ist und die Rente nicht beantragt und schließlich stirbt, bevor er die Rente 36 Monate bezogen hat - dann könnte der VAG rückabgewickelt werden.
Martinaam 05.10.2009 | 08:54
ja - glauben Sie mir, ich kenne ihn
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