Nach REHA erhielt ich am 23.01.10 mit Datum vom 21.01.10 einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente von der Rentenversicherung. Am 23.02.10 habe ich den Antrag abgesendet. Am 25.02.10 bekam ich einen Brief, das ich trotz Aufforderung den Rentenantrag nicht eingesandt hätte. Da die Voraussetzungen nicht geklärt werden konnten, wird der Antrag abgelehnt. Aber: Wird die Mitwirkung nachgeholt und liegen die Voraussetzungen vor, kann die Leistung ganz oder teilweise erbracht werden.
Tatsache ist aber, das ich den entscheidenden Satz auf Seite 2 des Schreibens vom 21.01.10 "... erwarten wir binnen vier Wochen." überlesen hatte. Ausserdem bin ich seit dem 04.01.10 in der Wiedereingliederung und total damit beansprucht, überhaupt was auf die Reihe zu bekommen. Mit dem Antrag hatte ich sowieso meine Schwierigkeiten.
Hätte ein Widerspruch gegen den Bescheid vom 25.02.10 überhaupt Sinn ? Und wenn ja, welche Begründung sollte ich anführen ?