"Personen, die ab dem 1. Januar 2013 einen Eine Ausnahme hiervon bilden Minijobber, die bereits eine Vollrente wegen Alters oder eine Beamtenversorgung wegen Erreichens einer Altersgrenze beziehen."
Hierzu meine Verständnisfrage:
Eine Vollrente wegen Alters gilt das auch für eine vorzeitige Altersrente wegen Schwerbehinderung oder ist eine vorzeitige Altersrente wegen Schwerbehinderung keine Vollrente wegen Alters?