Hallo Frau Pilz,
Alltagsbegleiter hat Ihnen schon die richtige Antwort gegeben.
Wurde ein Hinzuverdienst nur in einem Teilmonat erzielt (im Rahmen Ihres Leistungsvermögens), ist dennoch die Hinzuverdienstgrenze für einen ganzen Monat maßgeblich.
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Hallo Frau Pilz,
Alltagsbegleiter hat Ihnen schon die richtige Antwort gegeben.
Wurde ein Hinzuverdienst nur in einem Teilmonat erzielt (im Rahmen Ihres Leistungsvermögens), ist dennoch die Hinzuverdienstgrenze für einen ganzen Monat maßgeblich.
Die Berechnung der Hinzuverdienstgrenze auf den Teilmonat gab es tatsächlich in der Zeit vom 01.01.2002 bis 31.12.2003 durch das Altersvermögensergänzungsgesetz.
Zum 01.01.2004 wurde dies jedoch wieder geändert, so dass ab diesem Zeitpunkt wieder die volle Hinzuverdienstgrenze zugrunde zu legen ist.
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