Das Dauerthema: „Volle Erwerbsminderungsrente in Abhängigkeit vom Arbeitsmarkt / Hinzuverdienst“ wurde im Forum schon mehrfach diskutiert. Eine Ausübung einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit von 3 Stunden (und mehr) täglich steht dem arbeitsmarktbedingten Anspruch auf die Rente wegen voller Erwerbsminderung entgegen. Die Grundsätze für abhängig Beschäftigte gelten auf für Selbstständige. Somit ist eine Beschäftigung oder Selbstständigkeit, wenn sie weniger als 3 Stunden täglich (15 Stunden wöchentlich) ausgeübt wird unschädlich. Ist das monatliche Entgelt nicht höher als 450 Euro, ist grundsätzlich die Annahme gerechtfertigt, dass eine Arbeitszeit von 3 Stunden täglich bzw. 15 Stunden wöchentlich nicht erreicht wird, darüber hinaus wird im Einzelfall geprüft ob die Zeitgrenzen eingehalten werden. Die Annahme voller Erwerbsminderung wegen verschlossenen Arbeitsmarkt scheidet dann aus, wenn der Betroffene eine Beschäftigung entsprechend seinem Leistungsvermögen (3 bis unter sechs Stunden täglich) ausübt. Für diesen Versicherten ist der Arbeitsmarkt „offen“, es liegt lediglich noch teilweise Erwerbsminderung vor. Die von Ihnen geschilderte Konstellation geht somit nicht auf! Entweder Sie beziehen ein Einkommen von maximal 450 Euro monatlich oder Sie gefährden Ihre volle Erwerbsminderungsrente in Abhängigkeit vom Arbeitsmarkt.