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Experten-Antwort

Verstehe ich richtig? 3/4 EMR auch möglich? Hinzuverdiestfrage!

von dannmallos26.02.2014 | 15:39
1033 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich meinem Rentenbescheid steht, dass ich auch eine 3/4 Erwerbsminderungsrente als Arbeitsmarktrente beziehen kann. Ich dürfte dann Brutto von 1200 Euro hinzuverdienen. Max. bis zu 6 Std. täglich und max 30Std. pro Woche. Verstehe ich das so richtig? Ich würde statt z.b. 1000 Euro Brutto EMR noch 750 Brutto EMR erhalten. Davon ca. 10% KV,PV. Also Netto 675e statt wie bisher 900e (also ca. 225e netto weniger). Wenn ich jetzt Teilzeit arbeiten würde, dürfte ich max. 1200e pro Monat Brutto verdienen. Davon würden dann nochmals Sozialabgaben abgehen?! ca. 20%. Das würde dann Netto 960e ausmachen. Wenn ich hier die Stundenzahl und die max. Hinzuverdienstgrenze einhalte, könnte ich dies dann so machen? Außerdem: Würde diese Hinzuverdienstgrenze auch gelten, wenn ich mich Selbständig mache würde? Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Das Dauerthema: „Volle Erwerbsminderungsrente in Abhängigkeit vom Arbeitsmarkt / Hinzuverdienst“ wurde im Forum schon mehrfach diskutiert. Eine Ausübung einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit von 3 Stunden (und mehr) täglich steht dem arbeitsmarktbedingten Anspruch auf die Rente wegen voller Erwerbsminderung entgegen. Die Grundsätze für abhängig Beschäftigte gelten auf für Selbstständige. Somit ist eine Beschäftigung oder Selbstständigkeit, wenn sie weniger als 3 Stunden täglich (15 Stunden wöchentlich) ausgeübt wird unschädlich. Ist das monatliche Entgelt nicht höher als 450 Euro, ist grundsätzlich die Annahme gerechtfertigt, dass eine Arbeitszeit von 3 Stunden täglich bzw. 15 Stunden wöchentlich nicht erreicht wird, darüber hinaus wird im Einzelfall geprüft ob die Zeitgrenzen eingehalten werden. Die Annahme voller Erwerbsminderung wegen verschlossenen Arbeitsmarkt scheidet dann aus, wenn der Betroffene eine Beschäftigung entsprechend seinem Leistungsvermögen (3 bis unter sechs Stunden täglich) ausübt. Für diesen Versicherten ist der Arbeitsmarkt „offen“, es liegt lediglich noch teilweise Erwerbsminderung vor. Die von Ihnen geschilderte Konstellation geht somit nicht auf! Entweder Sie beziehen ein Einkommen von maximal 450 Euro monatlich oder Sie gefährden Ihre volle Erwerbsminderungsrente in Abhängigkeit vom Arbeitsmarkt.

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1 Antworten

oder soam 26.02.2014 | 17:24
Das verstehen Sie leider nicht ganz richtig: Aus Sicht der DRV können Sie mehr als 3 und weniger als 6 Stunden arbeiten (teilweise EM); wegen dem als verschlossen anzusehenden Teilzeitarbeitsmarkt erhalten Sie derzeit eine Rente wegen voller EM - mit einer Teilzeitbeschäftigung widerlegen Sie für Ihren konkreten Fall die Vermutung des verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes - somit stünde Ihnen nur noch die teilweise EM-Rente (also 1/2 oder, je nach Hinzuverdienst(grenze) 1/4 oder keine mehr).
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