Den beiden Beiträgen können wir uns teilweise anschließen. Sofern Sie nach dem Tod Ihres Ehegatten 1992 noch keine Abfindung wegen Wiederheirat erhalten haben, haben Sie auf Antrag Anspruch auf eine Witwenrentenabfindung in Höhe des 24fachen Monatsbetrages vor Wiederheirat (Durchschnitt der letzten 12 Kalendermonate). In der Regel wird die Übersendung der Heiratsurkunde als Antrag auf Abfindung angesehen. Nach der Wiederheirat zu Unrecht erbrachte Rentenleistungen werden auf die Abfindung angerechnet.
Wenden Sie sich bitte bezüglich der Besteuerung an Ihren Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein.