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Versteuerung-Dauer-Eu

von NIC14.03.2009 | 16:15
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wird meiner EU-Rente versteuert?bin verh.meine frau ist beschäftigt(6std.)- kinderlos

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Im Rahmen dieses Forums können leider keine Fragen zum Steuerrecht beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich an Ihr Finanzamt, einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein.

4 Antworten

Schiko.am 14.03.2009 | 17:12
Nein, diese wir steuerfrei ausbezahlt, dies heißt aber nicht dass keine Steuer anfällt. Waren Sie bereits 2005 Rentner werden 50% der Bruttorente in die Berechnung einbezogen, 2006 Rentner 52 % usw. Dieser errechnete Betrag wird dem Jahresbrutto des Arbeistverdienstes Ihrer Frau hinzu gerechnet. Wird das Existenzminimum von 15668 Euro- nach Abzug von ca 10,15% für Kranken/Pflegeversicherung- auf das Gesamtbrutto minus 920 Pendler Pauschbetrag und 72 Pauschale Sonderausgaben nicht überschritten fällt keine Steuer an. Mit freundlichen Grüßen.
NICam 15.03.2009 | 15:21
Muss da noch nachhacken-Schiko!-was sind die 72? und was ist wen meiner frau arbeitslosengeld bekommt?danke für antwort!
Schiko.am 15.03.2009 | 21:27
Jede(r) Rentenempfänger erhält 102 Euro absetzbaren Pauschbetrag. Dies gilt auch sinngemäß für die Sonderausgaben, allerdings die Einzelperson nur 36 im Jahr , das Ehepaar 72 Euro. Sind die Abzüge in dieser Position nachweisbar höher durch Kirchensteuer, Spenden etc. gilt natürlich der höhere Betrag. Die Pauschbeträge bekommt jeder wie dies ja auch für die Pendler- pauschale gilt, derzeit 920 im Jahr, auch wenn die Arbeitsstätte in 2 Minuten zu Fuß zu erreichen ist. Arbeitslosen I fällt unter den Progressionsvorbehalt und ist grundsätzlich steuerfrei. Es wird aber der Betrag dem sonstigen zu versteuernden Einkom- men dazu gerechnet und die sich daraus ergebende Steuer in Prozenten für die 20.000 Arbeistverdienst errechnet. Praktischer Fall: Zu versteuerndes Einkommen 20.000 Euro und 5.000 AL I. 20.000 zu versteuerndes Einkommen(geringer als Brutto ) 796 Steuer /3,98%. 25.000 dto. ( 20.000 + 5.000) dto. fiktiv 1.864 Steuer und 7,46%. Für den Arbeitsverdienst ( zu verst.Einkommen) von 20.000 sind mit 7,46 % aus 20.000 1.492 Steuer fällig. Als Vergleich, bei 25.000 voll zu versteuern wären es 1.864 Steuerlast und 5,5 % Soli. Mit freundlichen Grüßen.
Völlig Falsches Forumam 16.03.2009 | 08:13
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