Hallo Benni,
bei einem Rentenbeginn im Jahr 2023 beträgt der Besteuerungsanteil der Rente Ihrer Frau 83 v.H.. Der schrittweise Übergang in die sog. nachgelagerte Besteuerung wurde mit dem Alterseinkünftegesetz zum 01.01.2005 beschlossen. Demgegenüber hat der Gesetzgeber ab diesem Zeitpunkt für bestimmte Altersvorsorgeaufwendungen (u.a. für Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung) verbesserte steuerliche Abzugsmöglichkeiten beschlossen. Der Besteuerungsanteil der Rente ist jedoch unabhängig davon, ob Ihre Frau vor Rentenbeginn Altersvorsorgeaufwendungen in diesem Sinne hatte.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Finanzverwaltung oder an steuerlich beratende Institutionen.