Meine Frau wird voraussichtlich 2023 in Rente gehen.
Nach der Steuertabelle muss sie 83 % der gesetzlichen Rente versteuern.
Nun ist sie aber nur bis 1991 berufstätig gewesen (danach Kinderbetreuung).
Somit hat sie ganz einfach gesprochen, bis 1991 keinen Steuervorteil gehabt der die nachgelagerte Versteuerung rechtfertigen würde.
Sehe ich das richtig oder wie muss ich das sehen ?
LG Benni