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Versteuerung der Riesterzahlung

von WernerW29.11.2008 | 14:39
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Wir riestern seit 2003, ich "unmittelbar zulageberechtigt", meine Frau "mittelbar zulageberechtigt". 2006 ging ich in den vorzeitigen Ruhestand (nach Altersteilzeit). Damit endet mein Riestervertrag und wurde wg. Kleinbetragsrente in einem Betrag ausgezahlt. Gleichzeitig endete auch die Zulagenberechtigung meiner Frau, aber deren Vertrag kann erst im Alter von 65 Jahren ausgezahlt werden, d.h. er läuft derzeit weiter ohne Zulagenberechtigung. Auf Vorschlag der Sparkasse haben wir die monatliche Zahlung nach Zulagenberechtigungsende erhöht. Trotzdem wird meine Frau zum 65ten auch einen Einmalzahlung wg. Kleinbetragsrente erhalten. Muß diese Zahlung vollständig versteuert werden, auch inklusive der Einzahlungen nach Ende der Zulagenberechtigung? Das wäre ja schließlich eine doppelte Besteuerung! Vielen Dank für eine Antwort und freundliche Grüße, WernerW

3 Antworten

P Gam 01.12.2008 | 13:25
@ WernerW Laß dich Überraschen - dann wirst auch du Verstehen das Vater Staat für die KLEINEN LEUTE nichts übrig hat!
WernerWam 01.12.2008 | 16:06
Vielen Dank für die Experten-Auskunft! Und wie bei jeder guten Antwort ergibt sich gleich eine Zusatzfrage: Ich habe die Antwort verstanden als: Die Abfindung der Kleinbetragsrente muß nicht versteuert werden. Korrekt? Wieso habe ich dann, bei der Auszahlung meiner Abfindung der Kleinbetragsrente ein Schreiben meiner Sparkasse mitbekommen, daß mich darauf hinweist, daß ich den Auszahlungsbetrag nach §22 Nr.5 Satz 1 bis 3 EStG versteuern muß? Wer hat nun recht, die Sparkasse oder der Experte?
WernerWam 03.12.2008 | 17:37
Vielen Dank für die Antwort! Nun komme ich zu meiner ursprünglichen Frage zurück. Wenn nach dem Ende der Zulagenberechtigung weitere Einzahlungen auf das gleiche (Spar-)Konto gemacht werden, sind diese damit auch steuerpflichtig geworden, wenn im Alter von 65 Jahren die Abfindung wg. Kleinbetragsrente in einer Zahlung geleistet wird??? Vielen Dank im voraus und freundliche Grüße, WernerW Vielen Dank
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