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Experten-Antwort

Versuch vor Umschulung?

von Vera27.03.2017 | 13:27
846 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo und guten Tag, ich habe eine Frage an die Experten hier: Darf man eine bewilligte Umschulung für eine gewisse Zeit, sagen wir sechs Monate, zurückstellen, um noch einmal einen Versuch im alten Beruf zu unternehmen? In diesem Fall haben sich im alten Beruf einige Gegebenheiten verbessert, und durch eine einjährige Therapie auch der Gesundheitszustand. Gibt es grundsätzlich diese Möglichkeit? Herzlichen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sollte die Deutsche Rentenversicherung der Kostenträger der bewilligten Maßnahme sein, setzen Sie sich direkt mit Ihrem Reha-Fachberater in Verbindung. Es hindert Sie niemand daran, ihre bisherige Tätigkeit wieder aufzunehmen. Im Zweifelsfall müssen Sie den Antrag erneut stellen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Gustav_Gam 27.03.2017 | 13:32
Beitrag von Gustav_B 25.03.2017 - 17:45 Beitrag beantwortetTermin beim Reha-Fachberater, Verhaltensweise? Hallo, Habe seit, Dez. 2016 eine Bewilligte LTA. Das gesuchte Gespräch mit dem AG ist negativ ausgefallen, der AG kann mir keinen anderen Arbeitsplatz bieten o. schaffen. Also bleibt mir nun eine Weiterbildung in meinem Beruf übrig. Habe mir im Vorfeld schon Gedanken gemacht, was ich für einen Weiterbildungsweg in meiner Berufsbranche machen kann. Habe auch dazu schon viele Lehrgangsbeschreibungen und auch viele Kostenangebote etc., bei den speziellen Bildungsstätten eingeholt. Kenne ja genug Leute in der Schweißtechnik (bin 30 Jahre tätig in dieser Branche und ausgebildeter Schweißfachmann), so das ich genau weiß was ich machen kann. Habe nächste Woche einen Termin beim Reha-Fachberater, als Erstgespräch. Was sollte ich dort alles Mitnehmen. Hatte gedacht, mein Facharbeiterabschluss, sämtliche Qualifikationen, Kostenangebote von den einzelnen Lehrgängen, die ich durchführen möchte, auch Kostenangebote für Lernmittel, Bestätigungsschreiben von der Bildungsstätte für die Notwendigen und Erforderlichen Lernmittel für diese o. jene Lehrgänge, Attest von den Ärzten, das ich während der AU diese Lehrgänge durchführen kann. Gruß Gustav Zitieren
Veraam 27.03.2017 | 13:45
Ich verstehe nicht den Zusammenhang zu meiner Frage?
Deutsche Rentenversicherung
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