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Vertauensschutz für den jahrgang 1948

von armin12.08.2008 | 13:08
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Ich habe soeben den Rentenzugang für einen Kollegen des Jahrganges 1948 mit Altersteilzeitvertrag mit Ihrem Rentenbeginnrechner ausgerechnet. Er hat einen Rentenzugang mit 62 Jahren und 6 Monaten. ich bin Jahrgang 54 habe einen ATZ Vertrag und habe den Zugang mit 62 Jahren. Wie erklärt sich das?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo armin,

davon ausgehend, dass Sie für beide Jahrgänge diesselbe Rentenart, nämlich die Altersrente für langjährige Versicherte beim Rentenbeginnsrechner vorgegeben haben, ergibt sich dieses "Phänomen" ganz einfach aus dem Gesetz . Der Gesetzgeber hat bei der Altersrente für langjährige Versicherte eine Absenkung der frühestmöglichen Inanspruchnahme dieser Rente vom 63. auf das 62. Lebensjahr vorgesehen. Diese Absenkung ist stufenweise geregelt, beginnend mit dem Jahrgang 1948.

Das bedeutet, dass z. B. ein im Januar 1948 Geborener diese Rente mit 62 Jahren und 11 Monaten in Anspruch nehmen kann und ein im Januar 1949 Geborener diese mit 62 Jahren und 5 Monaten beansprucht. Ab Jahrgang 1950 ist die stufenweise Absenkung beendet und ab diesem Jahrgang kann dann die Rente mit dem 62. Lebensjahr beansprucht werden.

Zu beachten ist hier jedoch zusätzlich noch, dass es sich hier um eine Vertrauensschutzregelung handelt. Das bedeutet, dass die Inanspruchnahme dieser Rente vor dem 63. Lebensjahr nur für Versicherte möglich ist, die in der Zeit vom 01.01.1948 bis einschließlich 31.12.1954 geboren sind und am 01.01.2007 einen Altersteilzeitvertrag hatten.

4 Antworten

Rosannaam 12.08.2008 | 13:21
Hallo armin, ganz einfach: Sie haben beim Kollegen Jahrgang 1948 die AR wegen ALO oder Altersteilzeitarbeit gewählt, Sie mit Jahrgang 1954 können diese aber gar nicht mehr erhalten (diese AR gibt es nur für Versicherte bis Jahrgang 1951). Vermutlich haben Sie die AR für langjährig Versicherte angekreuzt. Diese können Sie bei Vertrauensschutz (ATZ) bereits mit 62 und einem Abachlag von 10,8 % erhalten. SO erklärt sich das! :-)) MfG Rosanna.
Rosannaam 12.08.2008 | 13:29
Fehlerteufel: Abachlag > meine natürlich ABSCHLAG!
arminam 12.08.2008 | 14:20
so 100%ig kann ich ihnen da nicht folgen:-( ich habe bei BEIDEN Altersrente für Langjährig Versicherte angeklickt. Das es AR nach ATZ für den JG 54 nicht mehr gibt, weis ich wohl, heisst das das der der Vertrauensschutz für den JG 48 ein anderer ist???
Rosannaam 12.08.2008 | 15:27
Hallo armin, genau so ist es. Der Experte hat´s ja schon richtig erklärt. Bleibt nur noch dazu zu sagen, dass beim Jahrgang 1948 die Altersgrenze noch alle 2 Monate angehoben wird (Jan. - Febr. 62 + 11 Mo., März - Apr. 62 + 10 Mo., Mai - Juni 62 + 9 Mo., .... Nov. - Dez. 62 + 6 Mo.). Ihr Kollege ist demnach im Nov. oder Dez. 1948 geboren. Beim Jahrgang 1954 ist für das ganze Jahr die Altersgrenze auf das 62. Lebensjahr angehoben. MfG Rosanna.
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