Wenn erst durch das Zusammenrechnen der Einzahlungen in beide Verträge der geforderte Mindesteigenbeitrag erreicht wird, dann müssen zwei Zulagenanträge gestellt werden. In den Zulagenanträgen geben Sie an, wie die Zulage auf die Verträge verteilt werden soll.
Warum allerdings für 2010 überhaupt keine Zulage gewährt wurde, kann ggfs. nur über Ihre Anbieter geklärt werden. Bitte wenden Sie sich daher nochmals an Ihre Anbieter, ob die Angaben im Zulagenantrag auch tatsächlich vollständig (Zuordnung der Zulage?) waren.