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Zur Experten-Antwort springenHallo Claus,
wie aus Ihrem Eintrag zu entnehmen ist, haben Sie ja bereits Widerspruch eingelegt. Das ist auch gut so und der richtige Weg. Es stellt kein Problem dar, dass Ihre Frau bei der DRV Bund versichert ist und es sich um eine Klinik der DRV Nord handelt. Sofern ein Vertrag zwischen einem Rentenversicherungsträger und der Reha-Klinik geschlossen wurde, kann diese Klinik durch sämtliche Rentenversicherungsträger bei Bedarf belegt werden. Sie sollten natürlich im Widerspruch darauf hinweisen, warum die Klinik der DRV Nord Ihrer Auffassung nach besser geeignet ist. Ich gehe allerdings davon aus, dass Sie dies sowieso schon dargelegt haben.
Insoweit warten Sie bitte das Widerspruchsverfahren ab.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.
Ihr Experte
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