Meine Frage lautet:
Mir wurde im Dezember 2003 zum 30.6.2006 gekündigt.
Nach den geltenden Regeln falle ich unter den "Vertrauenschutz" und kann die Altersrente schon mit 60 - ab Oktober 2010 - in Anspruch nehmen.
Nun bietet sich mir eventuell die Möglichkeit für einen Zeitraum von ca. 10 Monaten einen Beratervertrag zu erhalten. Danach könnte ich eventuell für ein weiteres halbes Jahr wieder als Arbeitnehmer beschäftigt werden.
Ich bin 57 Jahre alt.
Bleibt mein Anspruch auf das Altersruhegeld ab 60 erhalten, wenn ich diese ca. 10 Monate dauernde selbständige Tätigkeit ausübe?
Viele Grüße
Rainer