Vertrauenschutz

von
rainer

Meine Frage lautet:

Mir wurde im Dezember 2003 zum 30.6.2006 gekündigt.

Nach den geltenden Regeln falle ich unter den "Vertrauenschutz" und kann die Altersrente schon mit 60 - ab Oktober 2010 - in Anspruch nehmen.

Nun bietet sich mir eventuell die Möglichkeit für einen Zeitraum von ca. 10 Monaten einen Beratervertrag zu erhalten. Danach könnte ich eventuell für ein weiteres halbes Jahr wieder als Arbeitnehmer beschäftigt werden.

Ich bin 57 Jahre alt.

Bleibt mein Anspruch auf das Altersruhegeld ab 60 erhalten, wenn ich diese ca. 10 Monate dauernde selbständige Tätigkeit ausübe?

Viele Grüße

Rainer

Experten-Antwort

Hallo, rainer,

bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit sind verschiedene Anspruchsvoraussetzungen zu erfüllen. So müssen Sie zum Rentenbeginn "arbeitslos" sein sowie in den letzten 10 Jahren vorher mindestens 8 Jahre mit Pflichtbeiträgen belegt haben.
Falls Ihre Frage auf den Vertrauensschutz abzielt: Der Vertrauensschutz, dass Sie bereits mit 60 Jahren unter Abschlag von 18% in Rente gehen können, weil am 01.01.2004 Arbeitslosigkeit vorgelegen hat, geht nicht wieder verloren; auch nicht durch eine sich nun ggf. anschließende selbständige Tätigkeit.
Um sicher zu gehen, empfiehlt sich in Ihrem Fall eine kostenfreie Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe.

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