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Vertrauensschutz

von Heinzi17.07.2008 | 10:48
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14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Geboren 1948 am 8.11.2004 fragebogen R 240 zur Prüfung der Vertrauensschutzregelung eingereicht. mit der Rentenauskunft teilte man mir mit "Mit rentenabschlag frühester Rentenbeginn 01.02.2008" diesen Spruch hatte ich in der Rentenauskunft 2005, 2006, 2007 und 2008. Am 23.08. 2007 teilte man mir bei der örtlichen Rentenberatung mit "Mit rentenabschlag frühester Rentenbeginn 01.02. 2008" Dann kam die Überraschung der DRV. Rentenantrag im februar gestellt und im Juli kam der Spruch kein "Vertrausschutz " Rente kan erst am 01.02.2010 gezahlt werden. was kann man außer einspruch sonst noch machen. mfg Heinzi

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Am vernüftigsten wäre, -wie auch Anke vorgeschlagen hat- eine Beratungsstelle der DRV aufzusuchen, und dort gegebenenfalls gleich einen Widerspruch aufnehmen zulassen.

13 Antworten

Wolfgangam 17.07.2008 | 11:21
> 4 Wochen ...ist die Frist schon wieder verkürzt worden ? ;-) Gruß w. (1 Monat)
Knut Rassmussenam 17.07.2008 | 11:05
Welche Angaben haben Sie denn im damaligen R 240 gemacht, die nun nicht stimmen sollen? Es kann ja nur um die Altersrente nach Altersteilzeit oder Arbeitslosigkeit gehen?
Rosannaam 17.07.2008 | 11:07
>was kann man außer einspruch sonst noch machen.< Hallo Heinzi, zunächst einmal sollten Sie genauere Angaben hier im Forum machen, wenn Sie eine hilfreiche Antwort haben wollen! 1. Wann 1948 geboren (Jan. 1948?) 2. WELCHE Altersrente wurde beantragt? 3. WELCHER Vertrauensschutz lag vor (Fragebogen 2004)? 4. Sind Sie mind. 50 % schwerbehindert? Waren Sie dies bereits am 16.11.2000? Fragen über Fragen... Vielleicht ist bei der DRV auch der Vertrauensschutz (so welcher vorlag!) nicht beachtet worden. Es kann etwas schiefgelaufen sein, was wir so nicht beantworten können. Dann können Sie innerhalb von 4 Wochen nur Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einlegen. MfG Rosanna.
Happyam 17.07.2008 | 11:25
@ Wolfgang ;-))) @ Heinzi haben Sie sich von dem R 240 damals eine Kopie geben lassen? MfG Happy
Heinziam 17.07.2008 | 11:35
Hallo Rente wegen Arbeitslosigkeit § 237 SGB VI mfg Heinzi
Rosannaam 17.07.2008 | 11:40
Oh menno, ja klar : 1 Monat!!! :-))
Happyam 17.07.2008 | 12:02
Hallo Heinzi, um diese AR mit 60 zu erhalten, müssen Sie bereits am 01.01.2004 arbeitslos gemeldet gewesen sein (bzw. eine Vereinbarung bis zum 31.12.2003 über die Aufgabe der Beschäftigung) getroffen haben (mit Ihrem AG). Das wäre dann der "Vetrauensschutz" für diese AR ab 60. Wenn dem so ist, dann müssen Sie Widerspruch einlegen! MfG Happy
Heinziam 17.07.2008 | 12:15
Hallo Ich hatte eine Vereinbarung. die 2004 anerkannt wurde und jetzt nicht mehr. mfg Heinzi
Ankeam 17.07.2008 | 12:28
Von hier kann keiner sagen, was damals eingereicht wurde und was nun tatsächlich vorliegt. Gehen Sie zur BEratungsstellen der zuständigen Deutschen Rentenversicherung und lassen Sie sich den Sachverhalt erklären. Ggfs. können Sie dort direkt einen Widerspruch aufnehmen lassen.
Heinziam 17.07.2008 | 16:58
Sehr geehrter Experte Ich werde mich jetzt nur noch mit anwaltlicher Hilfe mit der DRV unterhalten. mfg Heinzi
Rosannaam 17.07.2008 | 17:38
Wenn Sie meinen, dass Sie einen Anwalt dafür brauchen, dann tun Sie das. Ein Anwalt freut sich über das leicht verdiente Geld. :-)
Rosannaam 17.07.2008 | 17:36
Wenn Sie meinen, dass Sie einen Anwalt dafür brauchen, dann tun Sie das. Ein Anwalt freut sich über das leicht verdiente Geld. :-)
Wolfgangam 17.07.2008 | 23:09
Heinzi, das war jetzt sicher nicht ernst gemeint... Der Rentenbeginn bei einer Altersrente ist nicht verhandelbar, nicht vom Ermessensspielraum oder vom Wohl der Sachbearbeitung abhängig. Wenn da ein Fehler bei den Vertrauensschutzregelungen passiert ist, wird das auch ohne kostenträchtigen Anwalt korrigiert. Ihre Widerspruchbegründung ist doch schon perfekt formuliert im Eröffnungsbeitrag hier - hin damit zur DRV ! Gruß w. ...ansonsten such ich gern mal meine Kto-Nr. für leicht verdiente Euronen raus :-))
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