Hallo
Geboren 1948
am 8.11.2004 fragebogen R 240 zur Prüfung der Vertrauensschutzregelung eingereicht.
mit der Rentenauskunft teilte man mir mit "Mit rentenabschlag frühester Rentenbeginn 01.02.2008"
diesen Spruch hatte ich in der Rentenauskunft 2005, 2006, 2007 und 2008.
Am 23.08. 2007 teilte man mir bei der örtlichen Rentenberatung mit "Mit rentenabschlag frühester Rentenbeginn 01.02. 2008"
Dann kam die Überraschung der DRV.
Rentenantrag im februar gestellt und im Juli kam der Spruch kein "Vertrausschutz "
Rente kan erst am 01.02.2010
gezahlt werden.
was kann man außer einspruch sonst noch machen.
mfg
Heinzi