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Vertrauensschutz

von Peter126.05.2009 | 12:44
1039 Ansichten
3 Antworten

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Ich habe im Jan.09 Bescheid bekommen das ich auf Grund der Vertrauensschutz Regelung ab dem 01.10.2010 ohne Abzüge in Rente gehen kann. (geb. 01.10.50) Kann ich auch erst im Jahr 2012 ohne Abzüge in Rente gehen?(eventuell auch später) Meine Frau geht dann in die Freistellungsphase und ich könnte dann gemeinsam mit ihr aufhören.Oder habe ich dann Nachteile? Mit freundlichen Grüßen Peter1

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Peter1,

wenn Sie aufgrund der Vertrauenschutzregeglung die Möglichkeit haben ohne Abschläge in Rente zu gehen, kann das ab dem Zeitpunkt erfolgen in dem alle Voraussetzungen erfüllt sind, nach Ihrer Mitteilung ab dem 1.10.2010. Sie können also ab diesem Zeitpunkt zu jeder Zeit die Rente ohne Abschläge beantragen. Nachteile haben Sie dadurch nicht. Die Rente erhöht sich natürlich noch um die ab dem 1.10.2010 eingezahlten Rentenversicherungsbeiträge.

2 Antworten

...am 26.05.2009 | 13:15
Der Vertrauensschutz regelt den frühestmöglichen Rentenbeginn ohne Abschlag. Darüber hinaus können Sie jederzeit den Rentenbeginn bestimmen. Gehe davon aus, dass hier Vertrauensschutz wegen Schwerbehinderung besteht. damit können Sie ab 01.10.2010 jederzeit abschlagsfrei in Rente gehen, sofern die Voraussetzungen (35 Jahre Wartezeit und Schwerbehinderung zum Rentenbeginn) vorliegen.
Ahaam 26.05.2009 | 13:31
Allerdings müssen Sie auch mit allen leistungsrechtlichen Veränderungen der Rentenberechnung (nach der Wahl ist vor der Reform...!) leben, solange Sie nicht Rentenbezieher sind - Ihr Vertrauensschutz sollte jedoch nicht mehr angetastet werden... :-)
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