Hallo Peter1,
wenn Sie aufgrund der Vertrauenschutzregeglung die Möglichkeit haben ohne Abschläge in Rente zu gehen, kann das ab dem Zeitpunkt erfolgen in dem alle Voraussetzungen erfüllt sind, nach Ihrer Mitteilung ab dem 1.10.2010. Sie können also ab diesem Zeitpunkt zu jeder Zeit die Rente ohne Abschläge beantragen. Nachteile haben Sie dadurch nicht. Die Rente erhöht sich natürlich noch um die ab dem 1.10.2010 eingezahlten Rentenversicherungsbeiträge.