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Vertrauensschutz

von Jockel10.05.2010 | 20:03
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8 Antworten

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hallo und guten abend, jetzt einmal eine besondere frage. nehmen wir mal an,ich bin geburtsjahrgang 1952. weiter, ich sei berufstätig mit kfm. lehre (1966-1969;abschluss) und habe danach als kfm. angestellte gearbeitet bis zur geburt meines kindes (1984). danach nicht wieder in den beruf zurückgekehrt. gibt es für mich die möglichkeit eine "vertrauensschutzregelung" (ein arbeitsverhältnis besteht ja nicht, siehe oben) zu beantragen? und bei wem? vielen dank im voraus für Ihre auskunft.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo @eva,

aufgrund Ihrer Angaben wird davon ausgegangen, dass ab 09/2016 eine Regelaltersrente gezahlt werden soll.

Für Versicherte, die * vor dem 01.01.1955 geboren sind u n d *vor dem 01.01.2007 Altersteilzeit vereinbart haben

erfolgt k e i n e Anhebung der Altersgrenze, d.h. ein Rentenbeginn mit dem 65.Lebensjahr ist ohne Abschläge möglich.

Wie bereits Agnes in ihrem Beitrag zu bedenken gab, hat die DRV Bund (falls zuständiger Rententräger) keine Kenntnis vom Abschluss des Altersteilszeitvertrages vor dem 01.01.2007.

Bitte informieren Sie ihren zuständigen Rentenversicherungsträger hierüber. Dies kann durch das Übersenden des Vordruckes R-240

geschehen (auf den Beitrag von Agnes wird verwiesen) oder durch eine persönliche Vorsprache bei der zuständigen Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.

7 Antworten

Chrisam 10.05.2010 | 20:21
Hallo, keine Ahnung was Ihnen da so vorschwebt. Aber für Sie gibt es keine "Vertrauensschutzregelung".
-_-am 11.05.2010 | 02:42
Gehen Sie zu einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung und lassen Sie sich beraten. Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
Najaam 11.05.2010 | 09:01
...also eine gaz besondere Frage ist das ja eher nicht. Sie haben seit 26 keinen Beitrag mehr zur Rentenversicherung gezahlt. Und vorher lediglich 18 Jahre, dann gelten keinerlei Vertrauensschutzregelungen für sie. Diese sind nur geschaffen worden, für im Berufsleben stehende Versicherte.
evaam 12.05.2010 | 09:57
Ich bin Jahrgang 1951 und befinde mich z.Z. in der Arbeitsphase der Altersteilzeit (Blockmodell öffentlicher Dienst,10 J.). Der Vertrag wegen Altersteilzeit wurde 2006 geschlossen und endet im Aug.2016 mit dem Eintritt ins Rentenalter. Jetzt sehe ich in der Mitteilung der BFA, dass meine Rente erst ab Januar 2017 gezahlt wird, vermutlich wegen Verlängerung der Lebensarbeitszeit. Wird mir insoweit ein Vertrauenschutz gewährt, dass die Rente doch nach Ende der Altersteilzeit im August 2016 gezahlt wird?? Vielen Dank für Ihre Auskunft.
Agnesam 12.05.2010 | 10:23
Hallo @eva, nach Ihren Angaben sind genießen Sie "Vertrauensschutz". Die DRV Bund (früher BfA) hat offenbar bisher keine Kenntnis davon, dass Sie eine Altersteilzeitvereinbarung vor dem 1.1.2007 abgeschlossen haben. Laden Sie sich den Vordruck R 240 herunter, füllen diesen entsprechend aus und senden Sie den Vordruck an die DRV Bund. Dann wird dies im Versicherungskonto dokumentiert und künftige Renteninformationen/Rentenauskünfte werden entsprechend zutreffend erteilt. mfg Agnes
Jockelam 22.05.2010 | 17:47
hallo zusammen, irgendwie komme ich mit Ihren antworten nicht zurecht. Die frage war ja, bei wem man als "nur hausfrau" mit vorangegangenen beitragsjahren den "vertrauensschutz" beantragen kann - oder geht das garnicht?
warumam 22.05.2010 | 19:49
sollte eine "nur Hausfrau" Vertrauensschutz genießen, und jemand der anestellt ist nicht ? Sie haben ja so unheimlich viel in die Sozialkassen eingezahlt, wahrscheinlich deshalb.
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