Hallo @eva,
aufgrund Ihrer Angaben wird davon ausgegangen, dass ab 09/2016 eine Regelaltersrente gezahlt werden soll.
Für Versicherte, die * vor dem 01.01.1955 geboren sind u n d *vor dem 01.01.2007 Altersteilzeit vereinbart haben
erfolgt k e i n e Anhebung der Altersgrenze, d.h. ein Rentenbeginn mit dem 65.Lebensjahr ist ohne Abschläge möglich.
Wie bereits Agnes in ihrem Beitrag zu bedenken gab, hat die DRV Bund (falls zuständiger Rententräger) keine Kenntnis vom Abschluss des Altersteilszeitvertrages vor dem 01.01.2007.
Bitte informieren Sie ihren zuständigen Rentenversicherungsträger hierüber. Dies kann durch das Übersenden des Vordruckes R-240
geschehen (auf den Beitrag von Agnes wird verwiesen) oder durch eine persönliche Vorsprache bei der zuständigen Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.