Ich habe eine Frage zur Vertrauensschutzregelung:
Und zwar erfülle ich alle Kriterien: 1. mein Arbeitsverhältnis war vor dem 1. Januar 2004 gekündigt, bin 1949 geboren, usw.
Die entscheidende Frage: man muss ja in den letzen 10 Jahren vor Beginn der Rente 8 Jahre Pflichtbeiträge geleistet haben. Ich bin nun seit Mai 2004 in Luxemburg tätig; gelten diese Pflichtbeiträge auch, oder nur in Deutschland geleistete Zahlungen? Oder addieren sich die Beitragszahlungen von Luxemburg und Deutschland wie die Rentenjahre??
Vielen Dank im voraus für Ihre Mühe