Bin seit 01.11.2000 mit 60% schwerbehindert. Den Altersteilzeitvertrag habe ich am 15.12.2006 abgeschlossen. Wegen Krankheit konnte ich die Altersteilzeit jedoch nicht antreten. Deswegen bin ich seit 01.02.2008 mit 10,8% Abschlag in Erwerbsminderungsrente. Geboren bin ich am 18.03.1951
Habe ich nun Vertrauensschutz?
Kann ich die Schwerbehindertenrente ab 60 Jahren abschlagsfrei erhalten?
Oliver
06.01.2011, 13:17
Experten-Antwort
Nein! Sie müssten vor dem 16.11.1950 geboren sein!
06.01.2011, 20:04
von
W*lfgang
Zitiert von: Techniker
Nein! Sie müssten vor dem 16.11.1950 geboren sein!
Hey ...Experte,
sieht so eine 'Auskunft' nach den vorgegeben Sachverhalten aus - und den im 'Hintergrund' gestellten Fragen (was, wenn nein/EMRT läuft schon) ;-)
Gruß w. ...okay, am Schreibtisch saß grad ne 3x geschiedene Mutter mit 7 lärmenden Bälgern von 5 Väter, die von der ARGE (upps ..sind ja in Jobcenter umfirmiert worden) zu einen EM-Antrag 'gebeten' wurde - da leidet die Konzentration für Nebenprodukte. Dann gehts natürlich noch kürzer: NO ...und Frage ist beantwortet ;-)
07.01.2011, 09:25
Experten-Antwort
"W*lfgang" "Oliver" wollte nur wissen, ober er Vertraunsschutz für eine Umwandlung genießt. Und das habe ich beantwortet. Und dass die EMRT weiterläuft dürfte klar sein.