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Vertrauensschutz

von Martha06.12.2007 | 08:35
1625 Ansichten
4 Antworten

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Muss man für den Vertrauensschutz für vor 1961 Geborene ebenfalls ein Formular, ähnlich wie R 240, ausfüllen ?

4 Antworten

Marthaam 06.12.2007 | 09:07
Danke, was ist mit dem "Berufsschutz" der vor 1961 Geborenen, wird der von Amts wegen berücksichtigt ? Kann er dann nicht auch mal "übersehen" werden ?
Schadeam 06.12.2007 | 10:08
dass überall wo gearbeitet wird auch mal Fehler vorkommen können, sollte wohl klar sein. Da würde auch das super perfekt ausgearbeitete "Vertrauensschutzformular" nicht zu 100% schützen - auch das kann a) falsch ausgefüllt sein und b) fehlerhaft bearbeitet werden.
Rosannaam 06.12.2007 | 13:54
Der Berufsschutz für vor dem 02.01.1961 geborene Versicherte kann gar nicht übersehen werden, da dem Rentenantrag (für EM-Rente!) eine Anlage beizufügen ist, woraus der berufliche Werdegang (Lehre, Anlernzeit, ungelernte Tätigkeiten, weshalb erfolgte die Aufgabe einer Tätigkeit etc.) hervorgeht. Diese sollte auch immer genau und vollständig ausgefüllt werden. Und dass ggfls. Berufsschutz zu klären ist, geht ja aus dem Geburtsdatum hervor. Bei den Vertrauensschutzregelungen für eine vorzeitige Altersrente sollten möglichst bereits bei Antragstellung die entsprechenden Nachweise beigefügt werden (z.B. Schwerbeh. Ausweis, ATZ-Vertrag etc.), die im Fragebogen für die entspr. Altersrente aufgeführt sind. Dies erleichtert und beschleunigt auch die Antragsbearbeitung.
werniam 07.12.2007 | 03:16
ich habe vor, ein halbes Jahr vor der Regelaltersgr. in Rente zu gehen, Jahrg.Juli 44, muss ich da auch so ein Formular ausfüllen ? Danke im voraus
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