Setzen Sie sich bitte mit Ihrem Sachbearbeiter in Verbindung bzw. lassen diesen wissen, dass sie bei den Angaben im Vertrauensschutzbogen geirrt haben und dass bei der Frage, ob am 16.11.2000 Schwerbehinderung oder Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit vorlag von Ihnen hätte "Ja" angegeben werden müssen. Sollten Sie keinen Nachweis über die Schwerbehinderung am 16.11.2000 vom Versorgungsamt bzw. dem Amt für soziale Angelegenheiten beifügen können, so muss tatsächlich vom Rentenversicherungsträger die Frage nach der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit am Stichtag abgeklärt werden.