Um mit 60 Jahren und geringeren Abzügen (10,8%) in Altersrente gehen zu können, benötigen Sie einen Schwerbehindertenausweis mit mind. 50%.
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Um mit 60 Jahren und geringeren Abzügen (10,8%) in Altersrente gehen zu können, benötigen Sie einen Schwerbehindertenausweis mit mind. 50%.
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Den Beitrag vom 23.07.2008 konnte ich leider nicht finden - ich kann daher hierzu nicht kommentieren.
Ich würde Ihnen grundsätzlich eine persönliche Beratung empfehlen. Meist können hier die meisten Fragen besser geklärt werden.
Auf Ihre ursprünglich Frage zurückzukommen:
Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist für Personen die nach dem 31.12.1950 geboren sind nur noch mit einer Schwerbehinderung von mindestens 50 % möglich, die bei Rentenbeginn vorliegen muß.
Für Personen vor dem 01.01.1951 geboren worden sind, können die Voraussetzungen neben einer Schwerbehinderung von 50 % auch durch Berufsunfähgikeit oder Erwerbsunfähigkeit erfüllt werden. Diese BU und EU wird allerdings nach dem bis zum 31.12.2000 geltenden Recht geprüft.
Ihre Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähig wird nach anderen Regelungen bewilligt als im Recht bis 31.12.2000 gegolten haben. Die Aussage BU nach dem alten Recht ist also nicht ganz korrekt.
Da Sie aber nach 31.12.1950 geboren, sind ist dies nicht von Bedeutung.
Nachdem die Diskussion aus dem Link im Jahr 2008 in erster Linie darum ging, wie die Berechnung der Entgeltpunkte zu erfolgen hat, wurde dieses entscheidende Detail offensichtlich nicht beachtet.
Die gesetzliche Regelung ist im § 236a SGB VI nachzulesen.
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