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Vertrauensschutz Abzüge

von Wolfgang15.04.2009 | 12:22
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9 Antworten

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Hallo ! Bin Jahrgang 1951 in 2003 gekündigt und kann mit 60 Jahren und 18% Abzügen in Rente. Seit Anfang des Jahres habe ich die alte Bu als Erwerbunfähigsrente. Ändert dies etwas an den Abzügen? Oder muss ich bis zum 60sten noch 50% schwerbehindert sein? Danke!

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

4
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Um mit 60 Jahren und geringeren Abzügen (10,8%) in Altersrente gehen zu können, benötigen Sie einen Schwerbehindertenausweis mit mind. 50%.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

was wollen Sie uns mit Ihrem Beitrag sagen?

Was ist Ihre Frage ans Rentenforum?

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Den Beitrag vom 23.07.2008 konnte ich leider nicht finden - ich kann daher hierzu nicht kommentieren.

Ich würde Ihnen grundsätzlich eine persönliche Beratung empfehlen. Meist können hier die meisten Fragen besser geklärt werden.

Auf Ihre ursprünglich Frage zurückzukommen:

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist für Personen die nach dem 31.12.1950 geboren sind nur noch mit einer Schwerbehinderung von mindestens 50 % möglich, die bei Rentenbeginn vorliegen muß.

Für Personen vor dem 01.01.1951 geboren worden sind, können die Voraussetzungen neben einer Schwerbehinderung von 50 % auch durch Berufsunfähgikeit oder Erwerbsunfähigkeit erfüllt werden. Diese BU und EU wird allerdings nach dem bis zum 31.12.2000 geltenden Recht geprüft.

Ihre Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähig wird nach anderen Regelungen bewilligt als im Recht bis 31.12.2000 gegolten haben. Die Aussage BU nach dem alten Recht ist also nicht ganz korrekt.

Da Sie aber nach 31.12.1950 geboren, sind ist dies nicht von Bedeutung.

Moderation · 4Ihre Vorsorge

Nachdem die Diskussion aus dem Link im Jahr 2008 in erster Linie darum ging, wie die Berechnung der Entgeltpunkte zu erfolgen hat, wurde dieses entscheidende Detail offensichtlich nicht beachtet.

Die gesetzliche Regelung ist im § 236a SGB VI nachzulesen.

5 Antworten

Geriam 15.04.2009 | 14:41
Hallo Expertin, ich habe eine 1/2 Bu-Rente bezogen. Ich beantragte mit 60 Jahren die volle Eu- Rente und hatte auch nur 10,8 % Abzug. Siehe dazu auch Beitrag von Michael1971 vom 24.07.2008 14:02 Uhr. mfg. Geri
Geriam 15.04.2009 | 18:39
Ich wollte damit sagen, daß Wolfgang auch bei Rente mit 60 nur einen Abzug von 10,8 % hat.
Wolfgangam 15.04.2009 | 21:12
Danke Geri ! Hatte den Beitrag von 24.07.2008 14:02 Uhr. nicht gelesen.Hier kommt der Experte zu einer anderen Aussage! Gruß Wolfgang
Wolfgangam 16.04.2009 | 21:22
Hallo! Zwei Experten zwei unterschiedliche Aussagen. Siehe Beitrag :Besitzschutz vom 23.07.2008 ! Gruß Wolfgang
Wolfgangam 17.04.2009 | 11:31
Hallo! Hier der Link ! Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.Danke !
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