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Vertrauensschutz bei Altersrente für Frauen

von V 20022.10.2008 | 00:08
2318 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Abend, nachdem der Beginn meiner Anfrage immer weiter nach hinten rutscht, möchte ich hier noch eine Frage zum Thema Altersrente für Frauen an den Experten stellen. In der Rentenauskunft steht bei den einzelnen Abschnitten E, F, G und J immer ein Hinweis auf die Vertrauenschutzregelungen (die nicht geprüft werden konten). Im Abschnitt H = Altersrente für Frauen gibt es keinen Hinweis auf etwaige Vertrauenschutzregelungen! Gibt es für diese Rentenart also keine Vertrauensschutzregelung oder wird sie nur nicht explizit erwähnt, wie etwa bei den anderen? Auch auf die Gefahr hin dass der User Schade mir wieder eins verbrät, ich war in den letzten Jahren nicht bei der DRV oder ähnlichem angestellt und ich gehe auch nur einmal im Leben in Rente - da möchte man halt nichts mehr falsch machen. Hinterher ist man immer schlauer - und einmal im nachhinein von einer Gesetztesänderung (zum 1.1.2008) negativ betroffen zu sein, reicht mir in diesem Leben ;-(( !!! Es geht dabei um die Rückumwandlung eines Vorruhestandsvertrages aus dem Jahre 2003, den man aus Rationalisierungsgründen und um jungen Leuten einen Arbeitsplatz freizumachen, nach 33 Dienstjahren freiwillig unterschrieben hat. Es bleibt mir die Möglichkeit wieder im alten Status in die Firma zu gehen und bis 60 Jahren zu arbeiten (wenn es die Frauenrente bis dahin noch gibt) oder dann eben bis zum 63. Lebensjahr und 4 Monaten. Alles nicht so lustig, wenn man sich seit über 5 Jahren auf den Vorruhestand mental einstellt und sich nun mit solchen Szenarien beschäftigen muß. Freundliche Grüsse und danke für eine Antwort V 200

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die stufenweise Anhebung der Altersgrenze für die Altersrente für Frauen liegt schon länger zurück und war mit dem Geburtsjahrgang 1944 abgeschlossen. Die Vertrauensschutzregelungen für diesen Personenkreis müssen nicht mehr erläutert werden, weil sie nicht mehr relevant sind. Im Übrigen werden bei den Hinweisen in einer Rentenauskunft so weit wie möglich die individuellen Daten berücksichtigt. Da Sie im Mai 1950 geboren sind, kommen diese Hinweise auch schon deshalb für Sie nicht in Frage.

Nach derzeitiger Rechtslage haben Frauen einen Anspruch auf Altersrente für Frauen, wenn sie

· vor dem 01.01.1952 geboren sind,

· das 60. Lebensjahr vollendet,

· nach Vollendung des 40. Lebensjahres mehr als zehn Jahre Pflichtbeiträge für

eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit und

· die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben.

Darüber hinaus sind die Hinzuverdienstgrenzen des § 34 Abs. 2 und 3 SGB 6 einzuhalten.

5 Antworten

tinaam 22.10.2008 | 01:20
Altersrente für Frauen gilt nur noch für den Jahrgang in 1951 geboren mit 18% Abzug. Gruß
sabam 22.10.2008 | 06:36
Wenn in Ihrer Rentenauskunft bezüglich der Vertrauensschutzregelung vermerkt ist, dass diese nicht geprüft werden konnten, haben Sie wahrscheinlich die Anfrage der Deutschen Rentenversicherung nicht beantwortet. Um diese prüfen zu können, ist von Ihnen das Formular R 240 bei der DRV vorzulegen. Für die Altersrente für Frauen gibt es keine aktuelle Vertrauensschutzregelung, da § 237a SGB VI durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz zum 01.01.2008 geändert wurde. Sofern Sie vom dem 01.01.1952 geboren sind (diese Grenze für die Altersrente für Frauen gibt es bereits seit 01.01.2000) und die Voraussetzungen für diese Rente erfüllen können Sie diese auch nach einem Vorruhestand ab dem 60. Lebensjahr mit einem Abschlag von 18 % in Anspruch nehmen.
Schadeam 22.10.2008 | 09:00
ich melde mich trotzdem und verbrate Ihnen nichts. Bei der Rentenart AR für Frauen gibt es deshalb "keinen Vertrauensschutz" weil sich bei dieser Rentenart in den letzten Jahren nichts geändert hat und es deshalb keine "schutzwürdige Position" gibt, die eine Frau durch Gesetzänderungen verloren hat. Sie können mit 60 in Rente gehen und zwar völlig unabhängig davon ob Sie in der restlichen Zeit arbeiten, arbeitslos oder sonstwas sind. Und diese Aussage würde nur dann nicht stimmen, wenn unsere Lieblingspolitiker in den nächsten beiden Jahren die AR für Frauen abschaffen würden - aber damit rechnet "kein Mensch" - das kann Ihnen aber kein Mitarbeiter der RV garantieren!
V 200am 22.10.2008 | 21:26
Hallo "Schade", danke erst mal für Ihre ganz klaren Worte. Ich hätte nicht gedacht, dass eine einfache Frage, so viele Interpretationen finden kann. Um genau diese Problematik geht es mir bei meinen Überlegungen, warum hier aber der Experte so herumeiert und meine klare Frage nach vorhandenen Vertrauensschutzregeln weder mit einem klaren JA oder Nein beantwortet, verstehe ich ehrlich gesagt nicht. Die DRV braucht doch nichts zuzusichern, was es nicht gibt - nur ein klare Aussage eben. Ich muß bald entscheiden, ob ich mich nun auf das Risiko in den nächsten 18 Monaten einlasse, dass der "liebe Gesetzgeber" an der Frauenrente herumschraubt oder sie im schlimmsten Fall für mich, einfach abschafft, bevor ich in diese Frauenrente gehen könnte. Denn dann wäre ich vom 60. bis zum 63. Lj. + 4 Monaten ohne Einkommen und das wäre so nach 45 Arbeitsjahren nicht geplant gewesen. Und die Nummer mit den 2 Jahren Arbeitslosigkeit, bin ich gerade dabei, kennen zu lernen. Nochmals Danke. Grüsse V 200
Schadeam 23.10.2008 | 07:48
....ich würde 10 000 € darauf setzen, dass die Frauen AR in den nächsten 18 Monaten nicht geändert wird - insofern halte ich Ihre diesbezügliche Sorge für grundlos....
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