Ein einmal bestehender Vertrauensschutz (hier: Vorliegen von Arbeitslosigkeit am 01.01.2004) geht auch durch die spätere Aufnahme einer Beschäftigung bzw. durch einen neuen Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht verloren.
Sie können daher bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit zum 01.02.2011 mit Abschlag in Anspruch nehmen.