Hallo Fragender,
eine vor 01.01.2007 konkret, individuell abschlossene/vereinbarte ATZ, die nach 01.01.2007 nicht durchgeführt wurde, ist für den Vertrauensschutz ausreichend.
vgl. http://raa.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_235R9.1 (Umkehrschluss aus dortigem letzten Absatz).