Guten Tag,
um Ihre Frage so genau wie möglich zu beantworten, führen wir hier zuerst die Voraussetzungen für den Bezug einer Altersrente wegen Arbeitslosigkeit auf:
- Geburt vor dem 01.01.1952
- Vollendung des 60. Lebensjahres
- bei Beginn der Rente arbeitslos und
nach Vollendung eines Lebensalters von 58 Jahren und 6 Monaten
insgesamt 52 Wochen arbeitslos
- in den letzten 10 Jahren vor Beginn der Rente liegen 8 Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder
Tätigkeit
- die Wartezeit von 15 Jahren ist erfüllt.
Die vorzeitige Inanspruchnahme der Rente ab dem 60. Lebensjahr ist für die Versicherten möglich, die am 01.01.2004 arbeitslos waren. Dabei ist es unerheblich, ob nach dem 01.01.2004 wieder eine Beschäftigung aufgenommen wird. Der Vertrauensschutztatbestand bleibt bestehen.
Das Vorliegen von 52 Wochen Arbeitslosigkeit nach Vollendung eines Lebensalters von 58 Jahren und 6 Monaten ist jedoch eine Anspruchsvoraussetzung für den Bezug der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit. Erst nach Erfüllung dieser Voraussetzung ist der Rentenbezug möglich.