Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Vertrauensschutz-Maßnahme Arbeitsamt

von Connect18.02.2009 | 15:08
1484 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo zusammen. Sachverhalt : Ich bin 58,7 Jahre jung. War am1.1.2004 arbeitslos gemeldet habe 38 Versicherungsjahre und bin seit 2008 Hartz4 - Bezieher. Genieße also "Vertrauensschutz", soll heißen, kann mit 60 wegen Arbeitslosigkeit in Rente gehen. Frage1: Was wäre wenn, ich jetzt eine Vollzeitbeschäftigung aufnehme und dann wieder arbeitslos ( sagen wir nach der Probezeit von 3 Monaten ) werde. Frage 2: Meinem Fallmanager fällt es ein, mich in eine sog. Maßnahme geben zu müssen, in der sodann die Arbeitslosigkeit nicht mehr gilt. Wäre sodann mein Vertrauensschutz, Stichtag 1.1.2004 arbeitslos,hinfällig, wenn durch diese Arbeitsaufnahme,,,,,, nach Vollendung des 58. Lebensjahres und sechs Monaten insgesamt 52 Wochen arbeitslos gewesen sein,,,, die besagten 52 Wochen nicht mehr zu erreichen bzw. einzuhalten wären. Danke

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Guten Tag,

um Ihre Frage so genau wie möglich zu beantworten, führen wir hier zuerst die Voraussetzungen für den Bezug einer Altersrente wegen Arbeitslosigkeit auf:

- Geburt vor dem 01.01.1952

- Vollendung des 60. Lebensjahres

- bei Beginn der Rente arbeitslos und

nach Vollendung eines Lebensalters von 58 Jahren und 6 Monaten

insgesamt 52 Wochen arbeitslos

- in den letzten 10 Jahren vor Beginn der Rente liegen 8 Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder

Tätigkeit

- die Wartezeit von 15 Jahren ist erfüllt.

Die vorzeitige Inanspruchnahme der Rente ab dem 60. Lebensjahr ist für die Versicherten möglich, die am 01.01.2004 arbeitslos waren. Dabei ist es unerheblich, ob nach dem 01.01.2004 wieder eine Beschäftigung aufgenommen wird. Der Vertrauensschutztatbestand bleibt bestehen.

Das Vorliegen von 52 Wochen Arbeitslosigkeit nach Vollendung eines Lebensalters von 58 Jahren und 6 Monaten ist jedoch eine Anspruchsvoraussetzung für den Bezug der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit. Erst nach Erfüllung dieser Voraussetzung ist der Rentenbezug möglich.

7 Antworten

Connectam 18.02.2009 | 17:27
Danke, sehr diplomatische Antwort,,,, meine Frage betr. Arbeitsaufnahme und oder Massnahmen des AA ist damit aber nicht beantwortet. Der Vertrauensschutz bleibt bestehen, schön und gut aber,,,,Das Vorliegen von 52 Wochen Arbeitslosigkeit nach Vollendung eines Lebensalters von 58 Jahren und 6 Monaten ist jedoch eine Anspruchsvoraussetzung für den Bezug der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit, richtig? Erst nach Erfüllung dieser Voraussetzung ist der vorgezogene Rentenbezug möglich,,,,könnte ich aber sodann unter Umständen nicht erfüllen. Was bitte bringt mir dann der Vertrauensschutz. Gelesen auf der www. Seite des DRB.. Versicherte, die vor dem 1. Januar 1952 geboren sind und am 1. Januar 2004 arbeitslos waren oder deren Arbeitsverhältnis vor dem 1. Januar 2004 beendet worden ist und die an diesem Tag beschäftigungslos waren,, hier steht Nichts von 52 - Wochen. Oder,,,gilt das hier - Anspruch auf diese Altersrente haben auch Versicherte, die während der 52 Wochen und zu Beginn der Rente nur deswegen nicht als Arbeitslose galten, weil sie erwerbsfähige Hilfebedürftige waren, die nach Vollendung des 58. Lebensjahres mindestens für die Dauer von zwölf Monaten Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende bezogen haben, ohne dass ihnen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angeboten worden ist,,dann bräuchte ich keinen Vertrauensschutz, oder gilt das hier,,ein bestehender Vertrauensschutz wird insbesondere durch die spätere Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses oder den Eintritt in eine neue arbeitsmarktpolitische Maßnahme nicht berührt. Schöner Gesetzestext,,,,aber auch hier,,was nützt der Vertrauensschutz, wenn ich die 52 Wochen nicht erreichen kann. Das verstehe wer will,,,ich nicht. Danke
KSCam 18.02.2009 | 18:14
es ist nur Ihr Vertrauen geschützt mit 60 in Rente gehen zu können, wenn zum Rentenzeitpunkt "alle!" Vorraussetzungen der Rentenart erfüllt sind... Aus damaliger Sicht war die Rente mit 60 nur sicher, falls Sie ab 58,5 auch mindestens 1 Jahr alo sind und das beim Rentenbeginn auch noch sind. Findet ein 58 Jähriger wieder einen Job und hat den weiterhin, ist er mit 60 halt nicht "arbeitslos, etc...)... und dann müsste er erst wieder ein Jahr arbeitslos werden um diese Rentenart beanspruchen zu können. PS: der sollte doch eigentlich froh sein wieder Arbeit zu haben und nicht "rumjammern"....
Connectam 18.02.2009 | 18:27
Also mit Verlaub,,,PS: der sollte doch eigentlich froh sein wieder Arbeit zu haben und nicht "rumjammern"....Ich habe mit 16 Jahren meinen ersten Beitrag in die sog. Sozialgemeinschaft eingebracht - also ja, ich möchte mit 60 in Rente gehen. Muss man mich hier auf dieser Plattform deswegen stigmatisieren, denke nein.
Connectam 19.02.2009 | 08:56
Mein Gott ja. Schon mal etwas von Lebensplanung gehört ? Es wäre doch Möglich das der/die Fallmanager/in eines Montage,s in meiner 50 Woche mit dem linken Fuss aus dem Bett steigt oder meinem Gegenüber an diesem Tage meine Nase nicht passt. Eine Vermittlung in eine sog. unbefristete Vollzeitbeschäftigung könnte ma(n)n ja noch akzeptieren. Explizit aber keine befristete und oder in eine Massnahme des AA, die gleichzusetzen mit - man erreicht diese 52 Wochen nicht.
Slow Brainam 19.02.2009 | 09:25
Wenn Sie Ihrem Fallmanager sagen ,Sie in 2 Wochen in Rente gehen möchten, und sie dann sowieso aus der Statistik sind, möchte ich den Mitarbeiter sehen, der sie dann vermittelt (das ist dann wohl eher was für UPS die Pannenshow).Also einfach ein bisschen realistisch bleiben. Und nicht irgendwelchen unrealistischen Unsinn konstruieren.
Slow Brainam 19.02.2009 | 08:45
Ob Sie mit 16 oder mit 86 Ihren ersten Beitrag gezahlt haben, interessiert weder den Rentenversicherungstäger, noch irgendjemanden hier im Forum. Die Vorraussetzungen sind klar und verständlich. Wenn Sie nicht ab dem 58 1/2 Lebensjahr und dem 60. 52 Wochen arbeitslos waren, gibts keine Rente.PUNKT. Ist doch eigentlich nicht so schwer,oder????? Wenn sie durch die Maßnahme Ihres Fallmanagers nicht als arbeitslos gelten, keien Rente.PUNKT! Naja nochmal für Sie ein wenig einfacher. Sie haben 5 Mark. Wollen sich aber ein Auto kaufen, das 8 Mark kostet. Geht das?????? ( P.S. Nein!)
Connectam 19.02.2009 | 09:56
Ich gehe einmal davon aus, das Sie selbst von Arbeitslosigkeit ( Harzt4) nicht betroffen sind - was gleichzusetzen mit; Sie haben keinen Einblick dahingehend, was sich in den einzelnen Agenturen und oder Argen abspielt. So lange den sog. F. Mager/innen ein solch hoher Ermessensspielraum eingeräumt wird - geschehen Dinge, die mir persönlich mitunter die Fussnägel hochrollen. Möchte das Thema jetzt beenden und Allen danken.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026