Sehr geehrte Experten,
ich, Jahrgang 50, habe vor dem 31.12.2003 einen Aufhebungsvertrag geschlossen. Das Arbeitsverhältnis endete am 30.04.2006. Zur Zeit bin ich arbeitssuchend bzw. ab demnächst arbeitslos gemeldet.
1) Wenn ich zwischen heute und meinem 60. Geburtstag eine Arbeitsverhältnis (befristet oder unbefristet) eingehe und dieses vor meinem 60 Geburtstag endet, habe ich dann weiterhin Anspruch auf die Rente mit 60?
2) Wenn diese Arbeitsverhältnis über meinen 60. Geburtstag andauert aber danach vor dem regulären Renteneintritt mit (65 + ??) endet kann ich dann sofort im Anschluss die Rente erhalten, also z. Bsp. mit 61 Jahren?
für Ihre Mühe besten Dank im voraus