Hallo Peterle,
Personen des Geburtsjahrgangs 1948 konnten die Altersrente nach Altersteilzeitarbeit mit Vollendung des 60. Lebensjahres in Anspruch nehmen, soweit sie die Voraussetzungen des entsprechenden Vertrauensschutzes erfüllt hatten. Hierbei war dann ein Abschlag in Höhe von 18% hinzunehmen.