Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit und somit auch jeder damit im Zusammenhang stehende Vertrauenschutz ist nicht möglich, da Sie seit 10 und mehr Jahren FREIWILLIGE Beiträge und KEIN PFLICHTBEITRÄGE zahlen. Eine Voraussetzung für diese Rentenart ist, daß in den letzten 10 Jahren vor Beginn der Rente mindestens 8 Jahre PFLICHTBEITRÄGE vorliegen müssen.
Sie können daher frühestens mit 63 , also am 01.09.2011 (sofern Sie nicht am 01.08. geboren sind) eine Altersrente für langjährig Versicherte auf Antrag bekommen (sofern 35 Versicherungsjahre vorliegen). Mit 7,2 % Abschlag. Dann aber auch nur, wenn Sie entweder nicht mehr selbständig sind bzw. nur in geringem Umfang weiter selbständig wären und die dann geltende Hinzuverdienstgrenze für Altersrenten vor 65 einhalten. Zur Zeit sind dies 400,- Eur brutto monatlich bzw. 4800,- jährlich.
Sofern Sie immer noch frw. Beiträge zahlen und die 35 Jahre vorliegen, empfehle ich Ihnen dringend einen Besuch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Die frw. Beitragszahlung kann höchstwahrscheinlich eingestellt werden, da Sie wegen kranksheitsbedingter Rente nun über die Altersrente wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit abgesichert sind. ( ab 60 möglich bei Eintritt von BU, EU oder Grad der Behinderung von mind. 50)
MfG