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Vertrauensschutzregelung

von Alfred29.09.2008 | 15:12
997 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Grüß Gott, ich habe zwei Fragen zur Vertrauensschutzregelung. Am 1.1.2004 war ich arbeitslos und älter als 52 Jahre, falle also unter die Vertrauensschutzregelung. Im Mai werde ich 60 Jahre alt und habe dann bis zu diesem Zeitpunkt innerhalb der vergangenen 10 Jahre länger als 8 Jahre Rentenversicherungsbeiträge aus Nichtselbständiger Arbeit entrichtet. Frage 1 kann ich mit 60 in Rente gehen? Frage 2 wenn Rente wie hoch sind die Abschläge? Vielen Dank für Ihre Bemühungen MfG Alfred

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

1) Ja, grundsätzlich wäre dies möglich

2) 18 Prozent

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Nein, diese Regelung ist nicht auf 2009 befristet.

1 Antworten

Alfredam 29.09.2008 | 15:33
Ist diese Regelung auf 2009 befristet? Könnte ich auch 2010, 2011 usw in Rente gehen
Deutsche Rentenversicherung
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