Vertrauensschutzregelung

von
sonnne

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Jahrgang Februar 1952, weibl.
36 Jahre Beitragszeit, seit kurzem AlgII,

Hier meine Frage:
zum Stichtag der Vertrauenschutzregelung (bis 01.01.2007) war ich im Einzelhandel beschäftigt und vom Arbeitgeber wurde diese Regelung keinem Angestellten angeboten. Auf meine Frage danach, wurde mir gesagt, so etwas machen wir nicht. Entweder arbeiten oder kündigen, Halbheiten gibt es nicht.
Nach ca. einem Jahr war die Einzelhandelskette pleite und ich meinen Job los.
Ich kann ja nichts dafür, dass mein damaliger Arbeitgeber seinen Mitarbeitern diese Regelung nicht angeboten hat.
Was für Möglichkeiten habe ich noch, um diese Regelung nachträglich zu erhalten?

Vielen Dank im voraus für die Antworten.

von
-_-

Zitiert von: sonnne

Was für Möglichkeiten habe ich noch, um diese Regelung nachträglich zu erhalten?

Ein Vertrauensschutz kann nachträglich nicht erworben werden.

Experten-Antwort

Hallo sonne,
wie -_- bereits richtig mitteilte, kann man den Vertrauensschutz nicht rückwirkend erreichen. Dabei ist es unerheblich, ob Ihnen Ihr Arbeitgeber die Möglichkeit der Altersteilzeitarbeit versagt hat.

von
Keine Chance

Zitiert von: sonnne

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Jahrgang Februar 1952, weibl.
36 Jahre Beitragszeit, seit kurzem AlgII,

Hier meine Frage:
zum Stichtag der Vertrauenschutzregelung (bis 01.01.2007) war ich im Einzelhandel beschäftigt und vom Arbeitgeber wurde diese Regelung keinem Angestellten angeboten. Auf meine Frage danach, wurde mir gesagt, so etwas machen wir nicht. Entweder arbeiten oder kündigen, Halbheiten gibt es nicht.
Nach ca. einem Jahr war die Einzelhandelskette pleite und ich meinen Job los.
Ich kann ja nichts dafür, dass mein damaliger Arbeitgeber seinen Mitarbeitern diese Regelung nicht angeboten hat.
Was für Möglichkeiten habe ich noch, um diese Regelung nachträglich zu erhalten?

Vielen Dank im voraus für die Antworten.

Natürlich gibt es keine Möglichkeit den Vertrauensschutz nachträglich zu erfüllen. Wie soll so etwas auch möglich. Entweder man hat den Vertrauensschutz erfüllt, oder nicht.

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