Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Jahrgang Februar 1952, weibl.
36 Jahre Beitragszeit, seit kurzem AlgII,
Hier meine Frage:
zum Stichtag der Vertrauenschutzregelung (bis 01.01.2007) war ich im Einzelhandel beschäftigt und vom Arbeitgeber wurde diese Regelung keinem Angestellten angeboten. Auf meine Frage danach, wurde mir gesagt, so etwas machen wir nicht. Entweder arbeiten oder kündigen, Halbheiten gibt es nicht.
Nach ca. einem Jahr war die Einzelhandelskette pleite und ich meinen Job los.
Ich kann ja nichts dafür, dass mein damaliger Arbeitgeber seinen Mitarbeitern diese Regelung nicht angeboten hat.
Was für Möglichkeiten habe ich noch, um diese Regelung nachträglich zu erhalten?
Vielen Dank im voraus für die Antworten.