Eine Altersrente wegen Schwerbehinderung kann grundsätzlich nur bezogen werden, wenn die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt worden ist.
Sollte dies der Fall sein, so hätte Ihre Frau bereits mit 60 Jahren und einem Abschlag in Höhe von 10,8 % in Rente gehen können oder ohne Abschlag mit 63 Jahren, also am 01.08.2014.
Sollten obige Voraussetzungen vorliegen, so wäre Ihr Rentenantrag mit z.B. heutigem Datum verspätet gestellt und Ihre Frau könnte frühestens ab Mai 2016 die Rente beziehen.
Lassen Sie sich unbedingt eine aktuelle Rentenauskunft zusenden und nehmen Sie einen Beratungstermin Ihrer Rentenversicherung wahr!