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Experten-Antwort

Vertrauensschutzregelung bei regulärem Rentenbeginn

von petermann03.05.2016 | 10:14
1094 Ansichten
4 Antworten

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Meine Frau ist am 8.7.1951 geboren, Wartezeiterfüllung für regulären Rentenbeginn besteht. Regulärer Retenbeginn wäre 65. Lebensjahr + 5 Monate, also 12/2016. Seit 2005 besteht Schwerbehinderung zu 90 %. Kann sie ab 1.8.2015 Rente mit Abschlägen aufgrund Vertrauensschutzregelung mit Abschlägen beantragen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Eine Altersrente wegen Schwerbehinderung kann grundsätzlich nur bezogen werden, wenn die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt worden ist.

Sollte dies der Fall sein, so hätte Ihre Frau bereits mit 60 Jahren und einem Abschlag in Höhe von 10,8 % in Rente gehen können oder ohne Abschlag mit 63 Jahren, also am 01.08.2014.

Sollten obige Voraussetzungen vorliegen, so wäre Ihr Rentenantrag mit z.B. heutigem Datum verspätet gestellt und Ihre Frau könnte frühestens ab Mai 2016 die Rente beziehen.

Lassen Sie sich unbedingt eine aktuelle Rentenauskunft zusenden und nehmen Sie einen Beratungstermin Ihrer Rentenversicherung wahr!

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

****am 04.05.2016 | 08:23
Hallo petermann sollte ihre Frau tatsächlich die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben, siehe in der letzten Rentenauskunft unter " Altersrente für schwerbehinderte Menschen", könnte sie bei Rentenantragstellung im Mai 2016 noch rückwirkend ab 01.03.2016 diese Rente erhalten gem. § 99 Abs. 1 Satz 2 SGB VI.
****am 04.05.2016 | 15:32
könnte sie bei Rentenantragstellung im Mai 2016 noch rückwirkend ab 01.03.2016 diese Rente erhalten gem. § 99 Abs. 1 Satz 2 SGB VI.
Wie kommen Sie denn da drauf, wenn Sie schon den Satz 2 erwähnen? "Bei späterer Antragstellung wird eine Rente aus eigener Versicherung von dem Kalendermonat an geleistet, in dem die Rente beantragt wird." .....Das ist der 1.5.2016
Hallo ??? Lesen sie mal bitte den folgenden Link:http: //raa-handbuch.drvbsh.rzn.drv:8080/raa10/Raa.do?f=SGB6_99R2.6.2 und besonders das Beispiel Nr. 16
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