Auf die Hinterbliebenenrente werden Erwerbseinkommen ( z. B. Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen aus selbständiger Tätigkeit) und Erwerbsersatzeinkommen( z.B. Krankengeld, Rente aus eigener Versicherung aus der gesetzlichen Rentenversicherung) angerechnet. Betriebsrenten werden nur angerechnet, wenn der versicherte Ehepartner vor dem 01.01.2002 gestorben ist oder der versicherte Ehepartner zwar nach dem 31.12.2001 gestorben ist, aber die Ehe vor dem 01.01.2002 geschlossen wurde und mindestens ein Ehepartner vor dem 02.01.1962 geboren ist. Ihre Ehe wurde bereits 1988 geschlossen und sie sind sogar beide vor dem 02.01.1962 geboren(1945,1949), daher wird die Betriebsrente nicht angerechnet, aber Ihre Altersrente kann angerechnet werden.