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Experten-Antwort

Vertrauensschutzregelung Hilfskraft

von Marie-Magdalena24.04.2012 | 21:55
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4 Antworten

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Schönen Abend allerseits, ich (59 von Beruf kaufm. Angestellte) – 35 Jahre in die RV einbezahlt – habe, um nicht arbeitslos rumzuhängen jahrelang als Hilfskraft gejobbt. Nun kann ich das aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr machen, hatte EU-Rente beantragt. Nun habe ich einen ablehnenden Bescheid bekommen, dass ich aufgrund der zuletzt ausgeübten Tätigkeit auf alle Arbeiten des allg. Arbeitsmarkts verwiesen werden kann, die keine besonderen Fachkenntnisse voraussetzen. Hinsichtlich „Vertrauensschutzregelung, genügend solcher Arbeitsplätze, Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit“ habe ich nun das Gefühl, dass es ein Fehler war als Hilfskraft zu arbeiten, statt als kauf. Angestellte dem Arbeitsamt oder Sozialamt auf der Tasche zu liegen. Auch eine Hilfskraft hat eine soziale Stellung! Wie sieht es da mit der Vertrauensschutzregelung aus? Mit freundlichem Gruß Marie-Magdalena

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wenn der geschilderte Sachverhalt so stimmt, dann kann ich nur dem Beitrag von ??? zustimmen. Es gibt da keine sogen. „Vertrauensschutzregelung“.

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3 Antworten

???am 25.04.2012 | 07:49
Sie haben die Sachlage vollkommen richtig erkannt. Eine Hilfskraft kann und konnte nie berufsunfähig werden, weil sich immer eine gesundheitlich zumutbare Tätigkeit als Hilfskraft in einem anderen Bereich finden lässt. Insoweit waren die un- bzw. angelernten Arbeitskräfte schon immer die Dummen. Sie hätten nur dann eine Chance, wenn Sie nachweisen könnten, dass Sie Ihren erlernten Beruf aus gesundheitlichen Gründen aufgegeben haben. Dies scheint jedoch nicht der Fall zu sein.
Fritziam 25.04.2012 | 08:58
Hallo Auch hätten sie eine Chance, wenn sie Bewerbungen um Facharbeiterstellen, im kaufmännischen Bereich nachweisen könnten, damit könnten sie Beweisen das sie sich nicht von ihrem Fach Job dauerhaft getrennt hatten. Dann aber auch nur dann würde eine Klage sin machen. Sonnst bleibt nur die Möglichkeit Arbeiten bis 65. Tipp von mir: Niemals SPD Wählen! Mit freundlichen Grüßen Fritz.
Jochenam 26.04.2012 | 09:29
Hallo Ich kann dem von Fritzi auch zustimmen, das ist so Genantes Richter Recht. MfG Johann
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